Strompreise: Warnung vor überhöhten Abrechnungen

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Der Ärger um die Strompreise in Deutschland und überhöhte Rechnungen reißt nicht ab. Jetzt gibt es neue Warnungen vor überhöhten Abrechnungen. Dabei warnen die Verbraucherschützer vor einem bestimmten Anbieter.
Junges Paar betrachtet Rechnung
Jungs Paar sitzt in der Küche und betrachtet besorgt eine Rechnung (Symbolbild)Bildquelle: WAYHOME studio/Shutterstock.com

„Immer mehr Beschwerden erreichen die Verbraucherzentrale Berlin wegen der Elektrizitätsversorgung Berlin ElVeBe GmbH“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin. Obwohl die Kunden des Anbieters zuvor den abgelesenen Verbrauch gemeldet hätten, habe der Energieversorger den Verbrauch geschätzt. Die Folge ist eine Rechnung auf Basis der Schätzung statt des abgelesenen Wertes. „Dies führte zu unzulässigen Mehrkosten, teilweise im dreistelligen Bereich“, so die Verbraucherschützer. Dabei waren die Strompreise zuletzt allgemein gesunken.

Verbraucherzentrale warnt vor falschen Behauptungen

Fällt dir der falsche Wert auf, so hat die Elektrizitätsversorgung Berlin nach Angaben der Verbraucherschützer eine eigenwillige Erklärung für die Abrechnung. Es heißt dann nach Darstellung der Verbraucherschützer, man sei nicht zur Berücksichtigung der gemeldeten Werte verpflichtet. „Das ist schlicht falsch“, sagt Hasibe Dündar, Energierechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin. „Ich kann Betroffenen nur raten: Lassen Sie sich nicht einschüchtern und widersprechen Sie der Abrechnung, wenn sie nicht auf den tatsächlichen Verbrauchswerten basiert.“ Statt klein beizugeben, sollte man sich im nächsten Schritt rechtlich beraten lassen.

Die Beschwerdezahlen haben sich bis einschließlich Juli 2024 bereits mehr als verdreifacht gegenüber dem gesamten Vorjahr. Die Bundesnetzagentur hatte bereits im August ein Verfahren gegen den Stromanbieter eingeleitet.

Die Verbraucherzentrale Berlin rät

  • widerspreche umgehend fehlerhaften Abrechnungen und fordere die Korrektur
  • grundsätzlich sollte die Abrechnung nicht geschätzt werden, da das die Gefahr birgt, dass der tatsächliche Verbrauch nicht berücksichtigt wird und die Abrechnung zu hoch ausfällt
  • teile sowohl dem Versorger als auch dem Messstellen-/Netzbetreiber den abgelesenen Zählerstand mit
  • dokumentiere den Verbrauch am besten mit Fotos oder unter Anwesenheit von Zeugen
  • der Versorger hat eine Neuberechnung auf der Grundlage tatsächlicher Ablesewerte vorzunehmen
  • lasse dich rechtlich beraten, wenn der Anbieter auf fehlerhaften Abrechnungen beharrt

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Bolli

    Ich befürchte, dass die Prämien der Feuerversicherungen steigen.
    Bei den überteuerten Strompreisen werden viele wieder zu Kerzen und Fackeln greifen.
    Oh tempora o mores
    😇😇😎😎

    Antwort

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