Egal, ob Gas oder Strom: Seit 1. März 2023 gilt in Deutschland vorübergehend eine Preisbremse. Sie soll dich als Nutzer vor überhöhten Preisen schützen. Die Versorger bekommen die Differenz zu ihrem eigentlichen Marktpreis vom Staat wieder. Doch der Teufel liegt im Detail. Denn diese Erstattung erfolgt nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauches. Was die Strompreisbremse und Gaspreisbremse konkret für dich bedeutet, darüber hätten dich die Versorger eigentlich bis zum 1. März per Brief informieren müssen. „Nicht alle Anbieter haben es geschafft, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen“, heißt es von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Andere Versorger haben demnach ihre Kunden informiert, “jedoch mit inhaltlichen Fehlern, die Verbrauchern teuer zu stehen kommen können“.
Darauf musst du beim Schreiben vom Strom- und Gasanbieter achten
Rico Dulinski, Jurist bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), erklärt, worauf bei den Schreiben zu achten ist, damit die Preisbremsen wirken. Demnach solltest du unbedingt auf die Angaben zum voraussichtlichen Jahresverbrauch achten. „Aus diesem ergibt sich das Entlastungskontingent, also der Teil des Verbrauchs, für den die Preisbremse gilt. Dieser entspricht 80 Prozent des voraussichtlichen Jahresverbrauchs“, erklärt Dulinski. Teils ist die Jahresverbrauchsprognose aber falsch angesetzt. Das hat Folgen. „Ist die Jahresverbrauchsprognose zu niedrig, hat dies zwei Auswirkungen: Betroffene bekommen weniger Energie zum günstigeren Entlastungspreis, als ihnen zustehen würde.“ Du musst in diesem Fall also für mehr Energie als nötig den höheren Vertragspreis zahlen.
Doch auch, wenn die Jahresverbrauchsprognose zu hoch ist, ist nicht alles gut. Denn dann fallen auch die Abschlagszahlungen höher als nötig aus. Duliski hat einen Tipp: „Am besten lassen sich die Verbrauchswerte anhand der letzten Jahresverbrauchsabrechnungen prüfen.“ Das geht natürlich nur, wenn du schon im Vorjahr in der Wohnung gewohnt hast.
Was ist sonst noch wichtig bei der Strompreisbremse & Gaspreisbremse?
Dulinski hat noch einen weiteren Tipp. Demnach solltest du in jedem Fall zusätzlich die Höhe der geforderten Abschläge prüfen. „Viele Anbieter haben diese nämlich trotz Entlastung angehoben. Dies ist aber nur zulässig, wenn kürzlich die Preise der Energie erhöht wurden oder in Kürze erhöht werden.“ Prüfen kannst du die Abschläge mit dem Online-Rechner der Verbraucherzentralen. Weichen die neuen Abschläge tatsächlich deutlich ab, solltest du deinen Versorger umgehend schriftlich darüber informieren und ihn auffordern, die Berechnung zu korrigieren, rät der Verbraucherschützer. Tipp: In einigen Kundenportalen gibt es die Möglichkeit, diese selbst anzupassen. „Reagiert der Versorger nicht und hat man eine Einzugsermächtigung erteilt, kann man diese vorsorglich widerrufen. Den angemessenen Abschlag sollten Betroffene dann aber fristgerecht überweisen, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten“, rät der Jurist.
Abschließender Tipp: Befürchtest du, eine Nachzahlung zu erhalten, empfiehlt der Verbraucherschützer, vorsorglich monatlich einen bestimmten Betrag beiseitezulegen, auf das du dann zugreifen kannst, wenn die Abrechnung kommt. Auf einem Tagesgeldkonto bekommst du dafür inzwischen 2,5 Prozent Zinsen und mehr.