Immer wieder berichten Betroffene von betrügerischen Anrufen, bei denen Kriminelle sich als Vertreter bekannter Firmen oder sogar als vermeintliche Behörden ausgeben, um persönliche Daten zu erfragen. Aktuelles Beispiel: deine Zählernummer für Strom und Gas. „Die Anrufe erfolgen oft im Namen von Organisationen wie der ‚Bundeszentrale für Energiefragen‘ oder der ‚Energiesparagentur‘, um Seriosität zu vermitteln und Vertrauen zu gewinnen“, berichtet Rico Dulinski, Energierechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sogar als Verbraucherzentrale hätten sich die Anrufer zuletzt wieder gemeldet, so die Verbraucherschützer. Wir berichten regelmäßig über die verschiedenen Betrugsmaschen von Anrufern und deren Telefonnummern.
Zählernummer für Strom & Gas nicht am Telefon nennen
Der Rat: Wer unaufgeforderte Anrufe mit Fragen zu den eigenen Zählernummern erhält, sollte am besten direkt wieder auflegen. Denn mit den Zählernummern können Kriminelle ungewollte Lieferantenwechsel auslösen. Ziel dieser Anrufe ist es, sensible Informationen wie Zählerstände, Geburtsdaten und insbesondere Zählernummern zu erhalten. Und genau hier liege die Gefahr, so die Verbraucherschützer aus Brandenburg. Denn allein durch die Zählernummer seien Kriminelle in der Lage, einen Lieferantenwechsel einzuleiten. Dieser kann ihnen hohe Provisionen einbringen. Oft bemerken Betroffene ihr Problem erst, wenn sie plötzlich Post vom bisherigen Lieferanten und später einen neuen Vertrag im Briefkasten finden, obwohl sie nie einen Anbieterwechsel gewünscht haben.
Zwielichtige Vertreter würden auch direkt vor der Haustür für ungewollte Energieanbieter-Wechsel sorgen. Das kann durch die Abfrage von Zählernummern ebenso wie durch die Bitte um eine Unterschrift passieren. Entsprechende Fälle beobachtet die Brandenburger Verbraucherzentrale aktuell vor allem in Frankfurt (Oder).
So reagierst du richtig
Wer Opfer der genannten Masche geworden ist, erhält eines Tages die Kündigungsbestätigung seines bisherigen Energieversorgers. „Hierauf sollten Betroffene unbedingt reagieren und den alten Anbieter so schnell wie möglich kontaktieren, um mitzuteilen, dass der Lieferantenwechsel gar nicht gewünscht ist“, rät Dulinski. Im Kontakt mit dem Altanbieter lässt sich die Kündigung in vielen Fällen rückgängig machen. Sobald die Vertragsbestätigung des neuen Anbieters eintrifft, musst du diesen Vertrag unbedingt widerrufen. „Die Verbraucherzentrale ruft niemals unangekündigt an, um Daten abzufragen“, stellt Dulinski klar. Benötigen Energieanbieter tatsächlich Zählerdaten, erfolgt die Übermittlung meist über die jeweiligen Online-Portale oder mithilfe der vom Energieversorger ausgegebenen Ablesekarten, jedenfalls niemals telefonisch ohne Ankündigung.
Eine Ausnahme kann es geben, wenn du einen Dienstleister wie den Stromwechselanbieter remind.me nutzt. Dieser tritt als Vermittler auf und regelt den Anbieterwechsel für Strom und Gas für dich, benötigt dafür aber auch deine Zählernummer und den Zählerstand. Der Unterschied: Du beauftragst remind.me von dir aus und aus freien Stücken. Dann kümmern sich Experten um deinen Vertrag für Strom & Gas und sorgen dafür, dass du stets in einem günstigen Tarif bist. Zudem hat remind.me nach eigenen Angaben Zugriff auf Tarife, die du bei den öffentlichen Vergleichsseiten nicht bekommst. Denn wichtig ist, dass du bei einem Wechsel zu einem alternativen Anbieter einen seriösen Stromanbieter beziehungsweise Gasanbieter findest.
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