Strompreis bald billiger? Pläne lassen auf Preisrückgang hoffen

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Dem Strommarkt steht ein weiterer möglicher Umbruch bevor, der die Strompreise in Deutschland langfristig senken könnte. Die Bundesnetzagentur hat einen entsprechenden Entwurf für eine Anpassung vorgelegt, die einige Veränderungen mit sich brächte.
Mehr Flexibilität im Stromnetz - So soll es gelingen
Strom bald billiger? Pläne schüren HoffnungBildquelle: Foto von Andrey Metelev auf Unsplash

Die Bundesnetzagentur hat einen neuen Entwurf veröffentlicht, der ein großes Einsparpotenzial für die künftigen Strompreise beinhaltet. Sollte man dieses Vorhaben so übernehmen, könnten die Netzentgelte für Netznutzer deutlich günstiger ausfallen. Auch in den kommenden Jahren sollen weitere Stromkosten eingespart werden.

Bundesnetzagentur will Strompreise für Verbraucher senken

„Wir schlagen eine Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Unternehmen in Höhe von insgesamt 1,5 Milliarden Euro über drei Jahre vor“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Eine Subvention von Kraftwerken durch sogenannte vermiedene Netzentgelte zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht mehr zeitgemäß.“ Vor einigen Jahren mag das anders ausgesehen haben. Heute hingegen ist es wenig sinnvoll, Subventionen für Kraftwerke zu finanzieren, die nicht selbst wirtschaftlich im Betrieb gehalten werden können. Der Einschnitt für Kraftwerksbetreiber wäre jedoch zu hart, wenn diese Gelder von einem Tag zum anderen gänzlich entfallen würden.

Anstatt auf einen harten Schnitt zu setzen, sollen vom 1. Januar an die Entgelte für die dezentrale Einspeisung jährlich um 25 Prozent sinken. Wie groß das Sparpotenzial dabei langfristig ausfällt, zeigen bereits die 1,5 Milliarden, die zwischen 2026 und 2028 nicht länger von Verbrauchern finanziert werden müssten. Die Vergütung für dezentrale Erzeugung nach § 18 StromNEV ist eine Zahlung von Netzbetreibern an konventionelle Erzeugungsanlagen, die an Verteilernetze angeschlossen sind. Sie gilt dabei nicht für Solar- und Windanlagen. Diese Vergünstigung für Kraftwerksbetreiber wurde vor 25 Jahren eingeführt.

Annahmen über die Stromnetzentwicklung haben sich nicht bestätigt

Damals ging man davon aus, dass man lokal erzeugten Strom auch lokal verbrauchen würde. Die Gesamtnetzkosten würden also sinken, da man die übergeordneten Netze für den Strom nicht verwenden würde. Unsere heutige Netzstruktur sieht jedoch gänzlich anders aus. Auch dezentral erzeugter Strom wandert über längere Strecken durch das Stromnetz in Verbrauchszentren. Dadurch müssen auch nachgelagerte Netze so ausgebaut werden, dass man eine Region direkt aus den vorgelagerten Netzen versorgen kann. Insbesondere dort, wo dezentral angeschlossene Erzeugungsanlagen nicht länger vorhanden sind.

Die bestehende Regelung zu den vermiedenen Netzentgelten läuft durch die Aufhebung der Stromnetzentgeltverordnung zum 31. Dezember 2028 aus. Durch die Festlegung der neuen Perspektive möchte die Bundesnetzagentur Kraftwerksbetreibern frühzeitig signalisieren, dass keine Verlängerung der Maßnahmen mehr geplant ist. Stattdessen soll der berechenbare Abbau der Förderung frühzeitig die benötigte Planungssicherheit für Kraftwerksbetreiber liefern. Für Verbraucher ist das Vorhaben eine gute Nachricht. Denn würde man es so umsetzen, könnten die Netzentgelte neben den geplanten Maßnahmen der Regierung noch einmal weiter herabsinken. So würde man auch den Strompreis weiter stabilisieren. Ebenso verhindert eine Verlängerung der Regelung, dass man nicht wirtschaftliche Kraftwerkstypen vermehrt baut und durch Zahlungen der Haushalte in Deutschland finanziert.

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