Ob das Antiblockiersystem, kurz ABS, das dritte Bremslicht oder die Anschnallpflicht: Die Entwicklung im Auto, um die Sicherheit zu erhöhen, nimmt kein Ende. Im Gegenteil. Seit Kurzem sind acht neue Assistenzsysteme Pflicht. Auch ein neues Licht ist ab sofort vorgeschrieben. Doch was macht es und welche Autos müssen es haben?
Mehr Licht am Auto reicht nicht mehr
Durfte man früher ohne Gurt Autofahren, gibt es heute ein Bußgeld, sollte man bei einer Kontrolle nicht angeschnallt sein. Der Grund ist simpel: Ein Dreipunktgurt erhöht die Überlebenschancen bei einem Unfall deutlich. Und während Airbags etwa nicht vorgeschrieben sind, hat die Europäische Kommission jetzt weitere Regeln und Verpflichtungen eingeführt. Wer heute ein neues Auto kauft, kann sicher gehen, dass es einen Spurhalteassistenten und eine Müdigkeitserkennung eingebaut hat. Auch eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre ist an Bord. Doch das sind nur drei der neun Fahrassistenzsysteme, die jetzt gesetzlich vorgeschrieben sind.
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Ab sofort muss nämlich auch ein neues Bremslicht her. Bisher war es so: Bei einer Bremsung – egal ob einer „normalen“ oder einer Notbremsung – leuchteten die Bremslichter im Auto auf. Das neue Notbremslicht hingegen, auch „adaptives Bremslicht“ genannt, zeigt anderen Verkehrsteilnehmern an, dass das vor ihnen fahrende Auto mit einer starken Verzögerung bremst. Das bedeutet: Wer schneller als 50 km/h fährt und eine Notbremsung durchführt, dessen Bremslichter blinken mehrmals pro Sekunde. Steht das Fahrzeug anschließend, schaltet sich die Warnblinkanlage zu und das Bremslicht leuchtet dauerhaft.
Welche Autos sind betroffen?
Wer ein Auto hat und damit fährt, muss seine Bremslichter weder umrüsten noch neue anschaffen. Die Pflicht für das Notbremslicht gilt nur für Neufahrzeuge. Denn: Das adaptive Bremslicht wird über das Steuergerät, den Pedaldruck und viele weitere Faktoren aktiviert. Ein Umbau würde zu weit führen. Sollte ein Neuwagen aber weder das adaptive Bremslicht noch die weiteren acht Assistenzsysteme haben, erhält es keine Typgenehmigung in der EU und darf folglich nicht zugelassen werden.