Stiftung Warentest: Wer bei eBay diesen Satz vergisst, haftet 2 Jahre

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Ob das alte Handy, ein Kellerfund oder aussortierte Möbel: Wer Sachen bei eBay verkauft, kann den einen oder anderen Euro dazu verdienen. Der Verkauf kann aber auch viel Ärger bereiten, wie die Stiftung Warentest zeigt. Ein Fehler und du haftest 2 Jahre lang – auch für gebrauchte Dinge.
eBay: Dieser Satz gehört in jede Auktion

Stiftung Warentest: Wer bei einer eBay-Auktion diesen Satz vergisst, haftet 2 Jahre

Woran viele meist nicht denken: Wer seine alten Sachen bei eBay verkauft, kann sich schnell Ärger einhandeln. Auch Privatverkäufer haften für Mängel. Auch dann, wenn sie diese weder kannten noch erkennen konnten. Zwar hat der Käufer kein Recht auf Umtausch oder Rück­nahme. Machst du bei einer eBay-Auktion aber einen Fehler, bist du zwei Jahre haftbar. Damit nichts schiefgeht, geben die Rechts­experten der Stiftung Warentest einen Tipp.

Stiftung Warentest warnt

„Wer etwas verkauft, muss dafür einstehen, dass die Ware der Beschreibung entspricht“, so die Stiftung Warentest. „Sie muss so gut sein, wie es ein Käufer erwarten darf.“ Deshalb solltest du beim Verkauf von Gegenständen bei eBay die Haftung für versteckte und unbekannte Mängel ausschließen. Lässt sich der Käufer trotz dieser Klausel auf das eBay-Angebot ein, haftest du nur noch dann, wenn du Mängel oder Schäden wissentlich verschwiegen hast. „Wichtig sind beim Haftungsausschluss die richtigen Formulierungen, sonst sind sie nicht gültig“, sagt die Stiftung Warentest. Nach dem Gesetz müssen auch sie für einwand­freie Ware einstehen.

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Bei eBay verkaufen: Darauf solltest du achten

Die Experten empfehlen: Wenn Du beim Verkauf gebrauchter Sachen bei eBay nicht für Mängel haften willst, musst du die Sach­mangelhaftung ausschließen. Das machst du mit dem folgenden Satz: „Ich schließe jegliche Sach­mangelhaftung aus.“ Zudem raten die Experten der Stiftung Warentest, in der eBay-Artikelbeschreibung diesen Satz zu ergänzen mit: „Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneinge­schränkt.“

Doch Obacht: Vielen Verkäufern bei eBay ist nicht klar, dass das, was sie in die Artikelbeschreibung schreiben, auch stimmen muss. Ist das nicht der Fall, haftest du selbst dann, wenn du die Sach­mangelhaftung ausgeschlossen hast. Dabei gilt jedoch auch: Typische Gebrauchs­spuren sind vollkommen in Ordnung. Zumindest, wenn du bei eBay gebrauchte Gegenstände nicht als neu oder neuwertig anbietest.

Neue Bestimmung seit dem 1. Januar 2022

Hinzu kommt: Seit dem 1. Januar 2022 hat sich die Sach­mangelhaftung verschärft. Verkäufer haften fortan also auch dann, wenn sie und die Käufer sich über eine bestimmte Verwendung des Artikels gar keine Gedanken gemacht haben. Das bedeutet: Der angebotene Gegen­stand ist auch dann mangelhaft, wenn er objektiven Kriterien wie Verwend­barkeit und/oder üblicher Beschaffenheit nicht genügt. Ihn korrekt zu beschreiben, ist seitdem also wichtiger als je zuvor. An der Möglich­keit, die Haftung auszuschließen, ändert sich allerdings nichts.

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25 Kommentare

  1. Roland Sievers
    Finde ich sehr richtig. Ich habe hin und wieder was über eBay Kleinanzeigen verkauft und meine Artikel bis ins kleinste beschrieben. Und dennoch wollten einige rumfeilschen.
    • Karsten Frei
      Das ist doch nicht verboten zu feischen. Wer auf einem Trödel Sachen ohne zu feilschen kauft, macht definitiv etwas falsch. Ebay-Kleinanzeigen ist ein Online-Flohmarkt, und keine Amazon/Ebay Handelsplattform, wo man Gebühren zahlt und sich als Verkäufer verpflichtet gewisse Standards zu erfühlen.
  2. Hrst
    Finde ich richtig schlecht. Wenn ich eine Ware als ausdrücklich Defekt verkaufe, werde ich immer noch haftbar gemacht. Der Käufer muss sich im klaren sein, so finde ich das, das er keine uneingeschränkten Rechte besitzt. Es ist halt keine Neuware. Ich rede dabei nicht von arglistiger Teuschung!
  3. Klaus
    Kann ich irgendwie nicht glauben, wobei die Stiftung Warentest sich ja auskennen muss. Habe mal gelesen, dass man als privater Verkäufer nie haftet. Außerdem steht schon automatisch irgendeine Bemerkung in der artikelbeschreibung. Aber gut zu wissen...
  4. Willi
    Man haftet ja nur für das was man vereinbart hat. Wenn ich also einen Defekt ordnungsgemäß beschrieben habe, hafte ich auch nicht dafür. Außerdem geht es um Gewährleistung, also den Zustand/Mängel bei Übergabe und nicht um eine Garantie. Der Artikel verkürzt hier wieder etwas zu sehr. Die zentrale Message ist: beschreibe die Ware ordnungsgemäß, dann kann dir nicht viel passieren. Wenn der 10jährige Gebrauchte 6 Monate funktioniert und dann ein Motorschaden Auftritt wird kaum ein Richter der Verkäufer in die Haftung nahmen. Zumal der Käufer die Beweislast hat.
  5. Hülsmann
    Mit solchen Vorgaben forciert der Staat die Wegwerfgesellschaft. Gebrauchtes zu kaufen ist das beste Recycling der Welt. Aber die Politiker reden nur und tun nichts dafür. Stattdessen wird alles geregelt. Damit immer mehr Müll produziert wird. Nachhaltigkeit ist anders. Bald ist Wahl!!
  6. Maru
    Ich verkaufe als Privatverkäufer unter Ausschluss von Gewährleistung/Sachmängelhaftung. Garantie kann ich als Privatperson leider auch nicht gewähren. Die Beschreibung des Artikels habe ich nach bestem Wissen und Gewissen verfaßt und beschreibt den tatsächlichen Zustand des Artikels zum Zeitpunkt des Inserats. Mit der Abgabe eines Gebotes bzw. Kauf erklären Sie sich damit einverstanden, auf ein Ihnen eventuell zustehendes Umtauschrecht oder Rückgaberecht zu verzichten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung. Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneinge­schränkt.
  7. Johanna
    Da vergeht einem die Lust darauf, Dinge, die man nicht mehr braucht, weiterzugeben an jemanden, der sie sucht. Und die Abmahn-Anwälte, die sich bei der kleinsten Fehlbeschreibung auf billige Weise eine goldene Nase verdienen geben dazu den Rest. Welt, wo sind wir hingeraten....
  8. Ray
    Abmahnanwälte bei der Sachmangelgewährleistung? Nein, da brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Am Ende reicht: Ich schließe jegliche Sachmängelgewährleistung aus, andere Rechte bleiben davon unberührt. Die gesetzliche Regel macht schon viel Sinn: Der Verkäufer kann halt nicht einfach das Blaue vom Himmel lügen und sich dann auf irgendeine Haftungsklausel berufen.
  9. Arne
    Zum Zitat "Zwar hat der Käufer kein Recht auf Umtausch oder Rück­nahme." Bei der neuen Ebay Kaufabwicklung ist dieser Satz sinnlos geworden, das interessiert Ebay nämlich nicht. Sobald ein Käufer irgendetwas zu bemängeln hat, egal was, bekommt er sein Geld von Ebay zurück und die holen es sich vom Verkäufer.
  10. Fritz
    Ebay ist solch ein Drecksladen geworden, so daß ich garantiert über ebay nix mehr verkaufen werde, selbst wenn sie mir noch 20 % auf den vk draufzahlen würde. ein halsabschneiderverein, der vor dem endgültigen ausbluten nochmals ordentlich kasse machen möchte. ich war seit 2003 mit dabei, nun reichts mir.
  11. Mario
    Viele hier lesen nicht richtig bzw. verstehen es nicht. Es geht doch hier nicht darum den Leuten den Spass an ebay zu nehmen oder darum, dass jetzt mehr weggeworfen werden soll. Es geht einfach um den Schutz des Käufers. Wer den Artikel mit Mängeln genau beschreibt, oder angibt, dass dieser defekt ist braucht doch gar keine Angst zu haben. Dazu noch der obligatorische Satz des Ausschluss von Sachmängel bzw. der Hinweis, dass es ein Privatverkauf ist. So weiß der Käufer was er da kauft und dass es gebraucht ist und er keinen Ansprüche auf Garantie hat (sofern der Verkäufer bei der Beschreibung nicht gelogen hat)
  12. Thomas
    Das tolle ist, dass sich viele Leute auf irgendeine "neue" EU-Verordnung vom soundsovielten berufen...das wird geschrieben,weil es andere ja auch schreiben...die kennen diese ominöse Verordnung nicht mal...und wenn ich dann schon sowas lese wie: ...da ich von privat verkaufe...fällt mir nichts mehr dazu ein...als ob ich mich als Privatverkäufer nicht auch an die Gepflogenheiten halten muss...und eine Garantie muss ich auch nicht explizit ausschließen, die kann ich freiwillig einräumen...nach meiner Recherche ist der einzig ausreichende Satz sowas wie: "Der Verkauf dieses Artikels erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung"...alles andere ist in meinen Augen ziemliches Geschwafel
  13. Conny
    Hallo zusammen , Eigentlich verkaufe ich nie etwas auf EBay . Da meine Mutter verstorben ist und sie schöne gut erhaltene Sachen hat wollte ich sie nicht wegwerfen oder alles verschenken ( einiges habe ich schon vieles verschenkt ) aber sie hat auch dafür schwer gearbeitet darum möchte ich jetzt es verkaufen bin aber Neuling Laie und bin jetzt verunsichert . Wie mache ich es jetzt richtig ! Danke für Ratschläge und Tips .
  14. ab72
    Bei genauem Lesen geht es da um Artikel, die zwar nicht als neuwertig, aber auch nicht als defekt verkauft worden sind. Ich verstehe das nicht so, daß die Benutzbarkeit gegeben sein müsse, wenn diese in der Anzeige nicht verneint wird. Schwierig wird es mit der Angabe "funktionsfähig", wenn zB ein Plattenspieler nicht an einen Verstärker angeschlossen wurde, und der Verkäufer nur gesehen hat, daß der Plattenteller sich dreht. Oder wenn bei der letzten Benutzung vor 10 Jahren alles funktioniert hat.
  15. ab72
    Sorry, Schreibfehler. Es muss heißen: Ich verstehe das so, daß die Benutzbarkeit gegeben sein müsse, wenn diese in der Anzeige nicht verneint wird. In einem Fall, wo ich ein Loch in einem Pulli übersehen hatte, war eine Rückerstattung für mich ohnehin selbstverständlich.
  16. Gutbürger Idiot
    Die können mich am allerwertesten ,es gibt keine legitimen Gerichte mehr in dem sterbenden Konstrukt BRD diese selbsternannten Anwälte,Richter und Staatsanwälte wissen ganz genau das sie nicht aber nicht das geringste zu Melden haben ! Mann muss es ihnen nur vor Augen halten !!
    • Gegen Gutbürger Idioten und Kritische Bürger
      Ich lach mich hier gerade voll weg! Übrigens, Ausrufezeichen am Ende des Satzes immer ohne Leerzeichen! So war es auch schon immer bei der deutschen Rechtschreibung laut Duden. Oder soll das etwa eine Denkpause darstellen, die ich mir bei ihren wirren Schreiben jedoch nicht vorstellen kann. Scheint wohl eine typische Wutbürger-rechts-Schreibung zu sein. Legen sie es doch mal darauf an und schauen selbst, wo sie mit ihrem Reichsbürgerquatsch dann landen. Manche Leute verkünden mit geschwollener Brust nur Blödsinn und glauben alles, was man denen am Stammtisch erzählt. Aber so ist das halt, seit jeder Dorftrottel nun auch Internetzugang hat, hahaha :-D
  17. Franz Loh
    Ist doch Blödsinn....kommt immer auf den einzelnen Fall an...wenn ich etwas als defekt verkaufe und die restlichen Angaben stimmen ist alles ok....und auch sonst...es kommt immer auf den Wert an..hauptsache Internet zugemüllt...lol
  18. Der hats
    Ich verstehe den Kommentar von dem Gutbürger Idioten nicht. Schreibt viel ohne Aussage ! Ist er besoffen oder doof?
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