Ist deine Handy-Rechnung mal wieder höher, als du eigentlich erwartet hast? Der Grund könnte die Abrechnung sogenannter Drittanbieter-Leistungen über deine Rechnung sein. Für die Mobilfunker ist das immer noch ein gutes Geschäft, urteilt die Stiftung Warentest.
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„Für Mobilfunkfirmen ist das Abrechnen von Drittanbieter-Leistungen und Mehrwertdiensten per Handyrechnung offenbar so attraktiv, dass sie weiterhin Grauzonen ausnutzen, um zu verdienen.“ So urteilt die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Es geht dabei um Leistungen, die du per Handyrechnung bezahlen kannst, statt deine Kreditkarten- oder Paypal-Daten anzugeben. Doch offenbar wird damit auch Schindluder getrieben.
Seit Februar gelten für diese Art von Abrechnung neue Regelungen. Sie sollen dich schützen. Doch nach Darstellung der Stiftung Warentest verstoßen die Mobilfunkanbieter dagegen. Ein Verstoß liege etwa dann vor, wenn sie dir mit der Sperre des Mobilfunkanschlusses drohen, wenn du die Drittanbieter-Beträge nicht bezahlst. „Dies ist illegal, wenn Kunden mit ihren eigentlichen Telefonkosten gar nicht im Rückstand sind“, so die Zeitschrift. Finanztest berichtet sogar über Fälle, in denen Mobilfunkfirmen eigene Leistungen aufführten, die Kunden überhaupt nicht bestellt hatten.
Sinnvolle Abrechnungsmethode – wenn sie nicht missbraucht wird
Dabei ist die Abrechnung an sich praktisch. Du kannst über die Handyrechnung das bezahlen, was du per Handy im Internet gekauft oder abonniert hast. Das können Spiele oder Videos sein, aber auch Parktickets, Fahrkarten und Zeitschriftenartikeln. Sie werden dann zusammen mit den Telefonkosten vom Mobilfunkanbieter eingezogen. Doch seit Jahren beschweren sich Mobilfunknutzer, dass sie auf diesem Weg auch für Dinge zur Kasse gebeten werden, die sie nie gekauft haben.
Doch was tun, wenn dort Beträge auftauchen, die du nicht ausgegeben hast? „Nicht beirren lassen, wenn der Anbieter als angeblichen Bestellbeweis nur eine unplausible Zusammenstellung von Zahlen und Buchstaben vorlegt, denn das reicht nicht als Nachweis für eine willentliche Bestellung“, so der Finanztest-Experte Theo Pischke.
Drittanbieter-Sperre nicht für Provider-Dienste
Außerdem sei die Mobilfunkfirma verpflichtet, eine Drittanbietersperre einzurichten, wenn der Kunde dies online, per E-Mail oder telefonisch verlangt. Sie hilft aber offenbar nicht, wenn der Leistungsanbieter selbst eine Mobilfunkfirma ist. Als praktisches Beispiel nennen Finanztest den Dienst mload von mobilcom-debitel, über den der Provider Infodienste und Mehrwertdienste abrechnet.
Auch gut zu wissen: Nach einer Reklamation bei deinem Anbieter sollst du das Geld bis zu einem Betrag von 50 Euro „unbürokratisch“ zurückerhalten. Dies gilt allerdings nur, wenn beim Bezahlen nicht das Redirect-Verfahren angewandt wurde. Dabei wirst du auf eine Webseite umgeleitet und musst auf einen Button mit eindeutiger Beschriftung wie etwa „zahlungspflichtig bestellen“ klicken. Auch bei einer erfolgten Registrierung beim Drittanbieter mit einem Benutzernamen ist diese Erstattung hinfällig.