Stabile GEZ-Gebühr: Diese Sender sollen ARD und ZDF streichen

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ARD und ZDF müssen sparen, um einen weiteren Anstieg des Rundfunkbeitrags zu verhindern. Die auch als GEZ-Gebühr bekannte Abgabe würde ohne massive Sparanstrengungen wohl deutlich steigen. Jetzt gibt es neue Details dazu, welche Sender in Zukunft wegfallen sollen.
Schreiben vom Beitragsservice von ARD und ZDF liegt unter Münzen und einem 50-Euro-Schein auf einem Tisch.

Wird die GEZ-Gebühr steigen? Gewaltige Sparmaßnahmen sollen das verhindern.

Ein neuer Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)“ verrät, wie sich die Bundesländer eine Aufstellung von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Zukunft vorstellen. Auf 112 Seiten wird umfangreich dokumentiert, mit welchen Änderungen zu erreichen wäre, die GEZ-Gebühr auf einem stabilen Niveau zu belassen. Die Kernidee: Verschiedene Sender sollen verschwinden oder eng(er) miteinander verwoben werden.

ARD und ZDF: Diesen TV-Programmen droht das Aus

Deutliche Verschlankungen sind demnach bei den linearen Spartenkanälen zu erwarten, die ihren Schwerpunkt in den Bereichen Information, Bildung oder Dokumentation haben. Damit sind ARD-alpha, ZDFinfo, Tagesschau24 und Phoenix gemeint. Ziel müsse es sein, das Angebot in diesem Segment auf ein oder zwei Angebote zu reduzieren. Um einerseits Mehrfachstrukturen abzubauen, aber auch, um das öffentlich-rechtliche Informations- und Bildungsangebot durch die Bündelung der vorhandenen Ressourcen, um „Leuchttürme“ anzureichern.

Ferner steht der Sender 3sat auf der Streichliste. Er soll in Abstimmung mit den beteiligten öffentlich-rechtlichen europäischen Veranstaltern teilweise oder vollständig in das Vollprogramm des Kultursenders arte und dessen Telemedienangebote überführt werden. Neben ARD und ZDF sind an 3sat auch der ORF aus Österreich und die SRG aus der Schweiz beteiligt. Arte wird momentan primär in Zusammenarbeit mit dem französischen Rundfunk mit Inhalten gefüllt.

Programmangebot für junge Zielgruppen soll sich verschlanken

Eine Reduzierung des Senderangebots ist zudem bei Programmen zu erwarten, die eine junge Zielgruppe ansprechen. Was genau aus KiKA, funk, ZDFneo und ARD One wird, ist aber noch unklar. Dass der KiKA verschwindet, gilt als unwahrscheinlich. Ebenso dürfte es mit dem Online-Angebot funk weitergehen. Ein Zusammenschluss von ZDFneo und ARD One wäre der naheliegendste Beschluss. Es sei aber insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit es auch für die Altersgruppe ab 30 Jahren noch eines eigenständigen Angebots bedürfe, heißt es in dem Entwurf weiter. Denn diese Nutzergruppe erhalte möglicherweise schon hinreichend Angebote in den Hauptprogrammen und in den Mediatheken.

Perspektivisch könnte eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sommer 2025 in Kraft treten. Bei den Hauptprogrammen von ARD (Das Erste) und ZDF sind in diesem Zusammenhang aber keine Änderungen geplant. Auch die dritten Programme der ARD-Häuser Bayerischer Rundfunk (BR), Hessischer Rundfunk (HR), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), Südwestrundfunk (SWR), Saarländischer Rundfunk (SR) und Westdeutscher Rundfunk (WDR) sollen in der gewohnten Form erhalten bleiben.

Weniger ARD-Radiosender geplant

Klar scheint jedoch zu sein, dass es bei den Radiosendern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu Einsparungen kommt, um die künftige GEZ-Gebühr nicht explodieren zu lassen. Die Zahl von aktuell rund 70 Wellen der ARD soll auf 53 schrumpfen. Ziel: Jedes ARD-Haus soll künftig nur noch maximal vier terrestrisch verbreitete Programme beisteuern dürfen. Alternativ sei es möglich, das Radioangebot zukünftig so aufzustellen, dass pro volle sechs Millionen Einwohner im Sendegebiet ein Hörfunkprogramm zum Einsatz kommt. Keine Veränderungen sind hingegen beim Deutschlandradio geplant.

Wie hoch der Rundfunkbeitrag in Zukunft ausfallen wird, bleibt übrigens unklar. Finanzierungsfragen zur GEZ-Gebühr sollen laut Informationen der Nachrichtenagentur dpa erst im Oktober auf der nächsten Konferenz der Ministerpräsidenten besprochen werden. Zum aktuellen Reformstaatsvertrag können die angeschlossenen Anstalten, Verbände, aber auch interessierte Bürger noch bis zum 11. Oktober 2024 Anregungen und Anmerkungen machen. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig soll es dann im Oktober zu einem Beschluss kommen, um eine finale Umsetzung für den Sommer kommenden Jahres zu erreichen.

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