Kunden der Sparkasse müssen für viele Leistungen Gebühren zahlen. Doch nicht alles ist erlaubt. Und so entschied jetzt ein Gericht: Kunden haben sechs Jahre zu viel bezahlt und können Konto-Entgelte zurückfordern. Das betrifft derzeit noch nicht alle Kunden. Doch das Urteil könnte weitreichende Folgen für alle Sparkassen und ihre Kunden haben.
So nicht, liebe Sparkasse
Bis 2021 lief es so: Führte eine Bank oder Sparkasse beispielsweise Kontoführungsgebühren fürs Girokonto ein oder erhöhte sie, konnte man sich als Kunde kaum dagegen wehren. Denn: In den unterschriebenen AGB waren Klauseln zu Vertragsänderungen und Preiserhöhungen enthalten. So musste man als Kunde eines Finanzinstituts keine Zustimmung geben, wenn eine Bank oder Sparkasse Gebühren einführte oder die Preise anhob. Wenn man nicht aktiv widersprochen hat, nahm die Bank an, dass man die Änderung akzeptiert. Widersprach man einer solchen Änderung aber, musste man damit rechnen, dass die Bank einem kündigt.
→ Brutal: So zocken Banken und Sparkassen arme Kunden ab
Doch im April 2021 wendete sich das Blatt. Der Bundesgerichtshof fällte ein Urteil. Klauseln zu möglichen Vertragsänderungen, die so formuliert sind, dass die Bank sich eine fingierte Zustimmung einholen kann, um ihre AGB uneingeschränkt zu verändern, benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind unzulässig. Das heißt: Will eine Bank oder Sparkasse Kontoführungsgebühren einführen, Kosten für das Girokonto anheben oder etwa die EC-Karte kostenpflichtig machen, muss sie Kunden fragen, ob sie dem zustimmen. Das aber hat etwa die Berliner Sparkasse nicht gemacht. Und muss jetzt Gebühren zurückzahlen.
Ist das nur der Anfang?
Die Berliner Sparkasse hätte sich das Einverständnis ihrer Kunden einholen müssen, um Gebühren für Girokonten zu erhöhen oder einzuführen. Das hat das Berliner Kammergericht am 27. März 2024 nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) festgestellt. Das Gericht erklärte die einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse seit dem Jahr 2016 für unwirksam. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, können Kunden demnach Geld zurückfordern. Der vzbv prüft eine Revision, um Ansprüche auf Rückerstattungen noch auszuweiten. Denn: Der vzbv ist der Auffassung, dass auch Ansprüche vor dem Jahr 2018 rückzahlungswürdig sind. Das Gericht folgte dem nicht.
Das Urteil aus Berlin könnte eine Signalwirkung haben. In einem ähnlichen Verfahren geht der vzbv nämlich auch gegen die Sparkasse KölnBonn vor. Das dortige Verfahren ruht zurzeit, da das Ergebnis bei der Berliner Sparkasse ausstand. Doch die Berliner Sparkasse könnte nur der Anfang einer großen Rückzahlungswelle gewesen sein.
→ Hier findest du die aktuell besten Tagesgeld-Angebote