Sparkasse muss zahlen: Geldsegen für Kunden

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Wer Kunde bei einer Sparkasse ist, zahlt häufig Gebühren, die es bei Direktbanken wie der ING oder DKB nicht gibt. Doch nicht nur das. Denn Sparkassen verlangten sogar zu viel. Und nun bekommen Kunden Geld zurück.
Sparkasse muss zahlen: Geldsegen für Kunden
Sparkasse muss zahlen: Geldsegen für KundenBildquelle: Lennart Uecker / Unsplash

Ob Gebühren für Kontoführung, Überweisungen oder Kontoauszüge: Während solche Dinge bei Banken wie der ING oder DKB kostenlos sind, müssen Kunden der Sparkasse dafür bezahlen. Doch nun winkt eine Rückzahlung. Denn mehrere Sparkassen haben Gebühren offenbar rechtswidrig erhöht. Statt Kunden um Zustimmung zu bitten, erhöhte man einfach die Kosten. Doch das ging in die Hose.

Sparkasse muss zahlen

Bis vor drei Jahren war es so: Führte eine Bank oder Sparkasse etwa Kontoführungsgebühren für das Girokonto ein oder erhöhte sie, konnte man sich als Kunde kaum dagegen wehren. Denn: In den unterschriebenen AGB waren Klauseln zu Vertragsänderungen und Preiserhöhungen enthalten. So musste man als Kunde eines Finanzinstituts keine Zustimmung geben, wenn eine Bank oder Sparkasse Gebühren einführte oder die Preise anhob. Wenn man nicht aktiv widersprochen hat, nahm die Bank also an, dass man die Änderung akzeptiert.

41 Banken und Sparkassen mit Problemen: Schwere Folgen für Kunden

Doch im April 2021 wendete sich das Blatt. Der Bundesgerichtshof fällte ein Urteil. Klauseln zu möglichen Vertragsänderungen, die so formuliert sind, dass die Bank sich eine fingierte Zustimmung einholen kann, um ihre AGB uneingeschränkt zu verändern, benachteiligen Verbraucher und sind unzulässig. Das heißt: Will eine Bank oder Sparkasse Kontoführungsgebühren einführen, Kosten für das Girokonto anheben oder etwa die EC-Karte kostenpflichtig machen, muss sie Kunden fragen, ob sie dem zustimmen. „Eine Überweisung oder Geldabbuchung im laufenden Vertragsverhältnis kann aber nicht als Zustimmung zu einer Vertragsänderung gelten“, erklärt David Riechmann, Experte für Bankrecht bei der Verbraucherzentrale NRW. Das aber haben mehrere Sparkassen gemacht. Und müssen jetzt Gebühren zurückzahlen.

Immer mehr Kunden betroffen

Die Verbraucherzentrale NRW hat die Sparkassen Bielefeld, Bad Oeynhausen sowie an Volme und Ruhr wegen unzulässiger Vertragsanpassungen samt Gebührenerhöhungen abgemahnt. Jede Sparkasse gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab. Die Gebührenerhöhungen seien damit gegenstandslos und bereits zu viel gezahlte Beträge sollen erstattet werden, heißt es. Um die Preiserhöhungen durchzusetzen, wollen die Sparkassen ihre Kunden jetzt erneut informieren, um eine Zustimmung einzuholen.

Es ist nicht der erste Fall, bei dem ein Geldinstitut seinen Kunden Geld zurückzahlen muss. Auch die Berliner Sparkasse fiel im April mit einer rechtswidrigen Preiserhöhung auf. Und das, so scheint es, war nur der Anfang einer Rückzahlungswelle.

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