Immer wieder warnt die Sparkasse ihre Kunden vor Abzocke. Erst vor Kurzem löste die Bank Alarm aus. Betrügerische E-Mails im Namen der Sparkasse waren im Umlauf. Unter dem Vorwand einer vermeintlich notwendigen App-Aktivierung versuchten Betrüger Kunden zum Aufruf einer betrügerischen Internetseite zu bewegen. Auf der Website sollte man die Zugangsdaten zum Online-Banking und die Telefonnummer eingeben. Doch wer das gemacht hat, tappte in die Falle. Die Folge: ein leergeräumtes Konto. Und Betroffene ließ die Sparkasse im Stich. Doch das geht so nicht, urteilt nun ein Gericht.
Sparkasse muss zahlen
Wer als Kunde der Sparkasse eine E-Mail seines Finanzinstituts im Postfach hat, öffnet sie und hält sich in der Regel daran, was der Mitarbeiter einem schreibt. So mancher gibt dann seine Bankdaten preis und merkt erst, dass sein Geld weg ist, wenn es schon zu spät ist. Diesem sogenannten Phishing werden oft Menschen zum Opfer, die sich mit dem Internet nicht so gut auskennen. Doch die Maschen der Betrüger werden immer raffinierter und auch Kunden, die vermeintlich wissen, dass hier eine Abzocke lauert, fallen drauf rein. So wie ein Kunde der Sparkasse, der eine Fake-Mail mit dem Betreff „Finanzportal Sparkasse“ erhalten hat.
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Einige Zeit später erhielt er einen Anruf von einem vermeintlichen Sparkassen-Mitarbeiter, berichtet Anwalt.de. Dieser fordert ihn auf, den aktualisierten AGB des Kreditinstituts mittels des sog. Push-TAN-Verfahren zuzustimmen. Das sei notwendig, damit er seine Girokarte weiter nutzen könne. Der Kunde ahnte nichts Böses und willigte ein. Ein paar Tage später bemerkte er, dass von seinem Konto 115 von ihm nicht autorisierte Zahlungen vorgenommen worden waren. Das geht aus dem Urteil des Kölner Landgerichts hervor. Der Gesamtschaden: fast 43.000 Euro. Und die Sparkasse wollte für den Schaden nicht aufkommen. Doch sie muss, wie das Landgericht Köln urteilt.
So kannst du dich und dein Geld schützen
Die Sparkasse sah die Schuld beim Kunden. Er soll fahrlässig gehandelt haben und den Tätern Zugang zu seinem Konto ermöglicht haben. Doch laut Gericht habe die Sparkasse nicht ausreichend auf die Betrugsmöglichkeiten hingewiesen und muss den Betrag vollständig ersetzen.
Wir weisen immer wieder auf Abzocke durch Phishing hin. Manchmal sind die E-Mails, Telefonanrufe oder SMS so dilettantisch, dass ihnen jeder auf die Schliche kommt. Doch es gibt auch Mails, die ziemlich authentisch aussehen. Neben unseren wöchentlichen Artikeln zu dem Thema hilft es oft, ein Zitat aus der E-Mail zu kopieren und bei Google danach zu suchen. Oft findet man Hinweise darauf, dass es sich um Betrug handeln könnte. Zudem ist ein Blick auf die Seite des eigenen Finanzinstituts ratsam. Auch die Sparkasse warnt auf einer Sonderseite vor immer wieder neuen Maschen.