Balkonkraftwerke gewannen im vergangenen Jahr an großer Beliebtheit. Dabei spielten nicht nur die geringen Preise eine Rolle, durch die sich die kleinen Stromerzeuger schnell rentieren. Zusätzlich stellten viele Bundesländer mithilfe einer Balkonkraft-Förderung Fördergelder bereit, die die Kosten für viele Verbraucher weiter senkten. Passend in der beflügelten Stimmung rund um die Mini-PV-Anlagen kam dann die Ankündigung des Solarpaket I. Balkonkraftwerke sollten künftig mit 800 statt 600 Watt ins Netz einspeisen dürfen sowie in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BEG übernommen werden. Nun hat der März bereits begonnen. Wird das Gesetz in diesem Monat endlich verabschiedet?
Bürokratie lässt auf sich warten
Schon im August 2023 wurde der als „Solarpaket I“ bekannte Gesetzesentwurf vorgestellt und vonseiten der Regierung beworben. Zum Jahreswechsel 2023/24 sollte er in Kraft treten und somit die Weichen für zahlreiche Balkonkraftwerk-Interessenten stellen. Inzwischen hat der März begonnen und das versprochene Gesetz lässt weiter auf sich warten. Warum das Gesetz noch immer nicht verabschiedet wurde, stößt bei Verbrauchern und Unternehmen in der Branche auf Unverständnis. Gerade die Photovoltaik-Industrie ist unerlässlich, wenn die Energiewende in Deutschland gelingen soll. Der Gesetzesentwurf bringt nicht nur zahlreiche Verbesserungen für Besitzer von Balkonkraftwerken mit sich, er hätte auch bürokratische Hürden beseitigt.
Stattdessen bremsen diese indessen weiterhin den Fortschritt des Ausbaus der Balkonkraftwerke aus. Vor allem Mieter haben hier das Nachsehen. Wo Vermieter oder Eigentümergesellschaften sich bisher gegen die Integration von Balkonkraftwerken gestellt haben, bleiben die Mini-PV-Anlagen weiterhin verwehrt. Mit der Aufnahme der Steckersolargeräte in den Katalog der privilegierten Maßnahmen im WEG/BEG sähe das längst anders aus. Nur mit guten Begründungen dürften Vermieter oder Eigentümergesellschaften die Anbringung eines Balkonkraftwerks dann noch verhindern. Gerade im Frühjahr planen viele Menschen die Anschaffung von PV-Anlagen, um von den darauffolgenden, stärksten Sommermonaten im Jahr zu profitieren. Allein im Jahr 2024 planen laut Daten des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) 1,5 Millionen Hausbesitzer die Installation einer PV-Anlage auf ihren Dächern. Zusätzlich warten tausende Balkonkraftwerk-Betreiber darauf, endlich die Einspeiseleistung ihrer Balkonkraftwerke von 600 auf 800 Watt zu erhöhen.
Geduld für Solarpaket I aufgebraucht
Nachdem bereits die überarbeitete Fassung des Heizungsgesetzes Monate benötigt hatte, um in einer endgültigen Form verabschiedet zu werden, scheint das gleiche nun dem Solarpaket I zu drohen. Die Dringlichkeit des Gesetzesentwurfs ist dabei nicht nur für Verbraucher und Unternehmen der Solarbranche eindeutig. Auch der Bundesrat sprach sich in seiner letzten Erschließung dafür aus, dass sämtliche Bestandteile des Solarpaket I zügig verabschiedet werden sollen. Spätestens bis zur nächsten Sitzung des Bundesrats am 22. März 2024. Dabei besteht jedoch keine rechtliche Bindung des Bundestags an diese Entschließung. Somit gibt es keine Verpflichtung für den Bundestag, sich dem Gesetzesentwurf zeitnah zu widmen.
Die Forderung unterstreicht jedoch, was viele Menschen bezüglich des Solarpaket I empfinden: Es darf nicht noch länger auf sich warten lassen. Die Geduld aller Beteiligten ist zu Recht erschöpft. Weitere Verzögerungen verkraftet weder die Branche noch die Energiewende. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Zusagen der Regierung ist gleichsam mit der Wartedauer auf alle Erneuerungen erschöpft. Wenn die Vorteile der Möglichkeiten, die das Solarpaket I schafft, wieder in den Vordergrund rücken sollen, braucht es eine schnelle Entscheidung. Je länger die endgültige Verabschiedung der Gesetzesvorlage dauert, desto größer wird der Unmut der Betroffenen heranwachsen. Schon jetzt gehen wertvolle Wochen für die Montage von neuen Balkonkraftwerken und PV-Anlagen verloren, während die Sonnenstunden des Jahres zunehmen.
→ Preiswerte Solaranlagen bei Netto