Der Personalausweis dient insbesondere als Nachweis der eigenen Identität. Wirklich praktisch ist die Karte jedoch nicht und im digitalen Zeitalter auch nicht mehr zeitgemäß. Darum soll demnächst das Smartphone zum digitalen Personalausweis werden – und zwar schon in naher Zukunft.
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Ein sogenannter, elektronischer Identitätsnachweis ist bereits seit längerem vorhanden. Alles was man dazu benötigt, ist ein Personalausweis mit eID-Funktion, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel. Doch das System ist nicht gerade nutzerfreundlich, darum nutzen es derzeit nur vergleichsweise wenige Bürger. Aus ebendiesem Grund hat das Bundeskabinett nun einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Smartphone zum Personalausweis macht.
Handy als Personalausweis
Laut der geplanten Gesetzesänderung sollen sich Bürger demnächst mit ihrem Smartphone ausweisen können – sowohl gegenüber dem Staat als auch bei privaten Partnern. Als Beispiele für die Einsatzmöglichkeiten hat die Bundesregierung in einer Pressemeldung die Zulassung eines neuen Autos oder die Ummeldung des Wohnsitzes genannt. Die Ausweisung soll dabei nutzerfreundlich gestaltet werden und nur halb so lange dauern, wie der elektronische Identitätsnachweis mit der Ausweiskarte. Doch es gibt auch zwei größere Nachteile: Zunächst einmal betragen die einmaligen Entwicklungskosten laut Informationen von Heise mehr als 19 Millionen Euro – und es kommen noch Betriebskosten von jährlich 26 Millionen Euro hinzu.
Darüber hinaus gibt es noch den Aspekt der Online-Sicherheit. Selbst die Schutzmaßnahmen von Banken und Online-Händlern konnten Betrüger nicht vollends davon abhalten, mithilfe von beispielsweise Malware und Social Engineering an die Zugangsdaten ihrer Opfer zu gelangen. Und dasselbe kann nun auch mit dem Smartphone-Personalausweis geschehen; Stichwort: Identitätsdiebstahl. Zumal Nutzer zur Identifikation nach dem heutigen Kenntnisstand neben dem Mobiltelefon lediglich eine sechsstellige PIN benötigen.
Wie geht es nun weiter?
Im nächsten Schritt soll der Gesetzentwurf dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Wenn dieser durchgewunken wird, könnten Bürger ihr Mobiltelefon bereits ab September 2021 zur Identifikation nutzen.
Die Gesetzesänderung lässt sich auf das sogenannte Onlinezugangsgesetz (OZG) zurückführen. Dieses verpflichtet Bund und Länder dazu, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 für Wirtschaft und Bürger auch digital verfügbar zu machen. Dabei sei die Identifizierung von antragsstellenden Personen ein wichtiges Element, so die Bundesregierung.