Der Austausch von analogen Zählern durch Smart Meter hat in Deutschland bereits bundesweit begonnen. Bis 2032 sollen sich die intelligenten Stromzähler in allen Haushalten wiederfinden. Bei einigen Haushalten greift die Pflicht für den Umstieg auf die intelligenten Stromzähler jedoch bereits früher. Ab 2025 sind alle Messstellenbetreiber bundesweit dazu verpflichtet, Stromzähler bei Haushalten auszutauschen, die bestimmte Kriterien erfüllen.
Austauschpflicht für Smart Meter greift bei diesen Haushalten
Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, muss der Messstellenbetreiber ein Smart Meter bereits ab 2025 in deinem Haushalt installieren. Dafür kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Zum einen gilt die Regelung für alle Haushalte, die einen Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden an Strom aufweisen. Das kann etwa auf einen Mehrpersonenhaushalt zutreffen oder auf Haushalte, die bereits mit einer Wärmepumpe heizen und diese nicht mit einer eigenen PV-Anlage kombiniert haben. In seltenen Fällen können auch weitere Formen von elektrischen Heizanlagen wie etwa Infrarotheizungen oder ein Durchlauferhitzer zur Warmwasserbereitung dazu führen, dass man diese Grenze überschreitet. Neben dem Jahresverbrauch spielt auch die Installation einer PV-Anlage für die Regelung eine Rolle. Solltest du eine Anlage mit einer Nennleistung von über 7 Kilowattpeak besitzen, muss der Messstellenbetreiber ebenfalls ein Smart Meter einbauen. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um eine neue PV-Anlage oder eine Bestandsanlage handelt.
Bei Besitzern von Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen oder Wallboxen kann ebenfalls eine Verpflichtung zum Einbau eines Smart Meters greifen. Hierfür ist jedoch ausschlaggebend, ob du eine Fernsteuerung mit deinem Netzbetreiber vereinbart hast. Wer einer solchen Fernsteuerung mit einer Drosselung zum Schutz vor Überlastungen des Stromnetzes zustimmt, kann kräftig in der jährlichen Stromrechnung sparen. Gibt es eine solche Vereinbarung jedoch nicht, musst du für diese elektrischen Verbraucher keinen Smart Meter installieren. Erst ab dem Jahr 2028 müssen Messstellenbetreiber beginnen, die Smart Meter in allen Häusern zu integrieren. Zeit haben sie dafür bis einschließlich 2032. Da viele Haushalte bei diesem Wechsel bedient werden müssen, kann es sich lohnen, frühzeitig selbst aktiv zu und bei einem nötigen Austausch beim Netzstellenbetreiber zu melden. Muss zum Anschluss eines Balkonkraftwerks oder einer PV-Anlage ohnehin ein digitaler Zähler eingebaut werden, kannst du beim Netzstellenbetreiber direkt um einen Smart Meter bitten.
Kosten für Smart Meter unterliegen gesetzlicher Obergrenze
Für einen Smart Meter fallen wie für jeden Stromzähler jährliche Kosten an. Bei diesen musst du jedoch keineswegs eine Kostenexplosion befürchten. Sie sind gesetzlich geregelt, weshalb sie einen bestimmten Maximalwert im Jahr nicht überschreiten dürfen. Damit möchte der Gesetzgeber gezielt verhindern, dass der Austausch der Stromzähler die Privatnutzer zu stark belastet. Welche Höhe dabei angesetzt werden darf, ist dabei jedoch nicht von deinem Smart Meter abhängig, sondern von deinem jährlichen Stromverbrauch sowie der Größe etwaiger installierter PV-Anlagen. Für Haushalte, die mit ihrem Verbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden liegen oder eine PV-Anlage von 7 bis 15 Kilowattpeak Leistung besitzen, fallen 20 Euro jährlich an.
Lediglich bei Solaranlagen mit einer Leistung von 15 bis 30 Kilowattpeak dürfen Netzstellenbetreiber bis zu 50 Euro jährlich berechnen. Kommt kein Smart Meter, sondern lediglich ein digitaler Stromzähler zum Einsatz, darf dieser nur mit 20 Euro jährlich berechnet werden – unabhängig vom Jahresverbrauch. Für die meisten privaten Haushalte ändert sich durch den Austausch des Stromzählers die jährliche Stromrechnung nur geringfügig. Analoge Stromzähler dürfen maximal 13 Euro im Jahr kosten, sodass Smart Meter und digitale Zähler nur mit 7 Euro mehr ins Gewicht gefallen.