„Das Urteil ist ein wichtiger Sieg für Verbraucher:innen, denn es setzt ein klares Signal: Unternehmen müssen gesetzliche Vorgaben zur Kündigung ernst nehmen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Wer unnötige Hürden aufbaut, handele rechtswidrig. Und da Sky gegen gesetzliche Vorgaben verstößt, muss der Pay-TV-Sender nun handeln.
So geht das nicht, Sky
Sky hat hierzulande rund fünf Millionen Kunden. Und trotz zahlreicher Verluste bei den Rechten für Fußball-Übertragungen und Co. bleiben viele Kunden dem Pay-TV-Sender treu. Wer aber kündigen will, dem macht es Sky schwer. Zu schwer, sagt jetzt das Oberlandesgericht München. Das muss deutlich einfacher gehen, forderte die Verbraucherzentrale NRW – und bekam jetzt recht. Sky muss nun handeln.
Das Problem: Der Kündigungsbutton auf der Internetseite von Sky war hinter einer Schaltfläche versteckt, die am unteren Bildrand mit der Aufschrift „Weitere Links einblenden“ beschriftet war. Nach dem Klick auf diese Schaltfläche erschienen im oberen Bereich der Sky-Website eine Vielzahl an Links zu Themen wie „Angebote & Pakete“, „Top Unterhaltung“ und „Live Sport“. Erst unterhalb dieser insgesamt 58 Links befand sich in kleinerer und grauer Schrift eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Kündigen“. Diese Gestaltung widerspricht den gesetzlichen Vorgaben, die seit Mitte 2022 gelten und nach denen der Kündigungsbutton unmittelbar und leicht zugänglich sein muss.
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Das passiert ab 2026
Sky ist nicht das erste Unternehmen, das gegen die Regeln zum Kündigungsbutton verstoßen hat. Auch gegen NetCologne, 1&1 und die Schufa haben die Verbraucherschützer bereits erfolgreich geklagt. Und neben dem Kündigungsbutton wird künftig auch der Widerrufsbutton Pflicht. Online geschlossene Verträge sollen ab Juni 2026 nicht nur mit einem Klick gekündigt, sondern auch widerrufen werden können. „Wir werden genau im Blick behalten, ob Unternehmen die neuen Vorgaben korrekt umsetzen“, so Schuldzinski. „Leider zeigt die Erfahrung mit dem Kündigungsbutton, dass viele Anbieter die Rechtslage ignorieren, bis sie abgemahnt oder verklagt werden.“ So wie im Fall Sky.