Schon ab kommendem Jahr: Diese Heizsysteme sind bald verboten

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), im Volksmund auch „Heizungsgesetz“ genannt, legt die erlaubten Heiztechnologien sowie deren Rahmenbedingungen fest. Für einige Arten von Heizsystemen droht mit der Jahreswende nun ein Ende ihrer Betriebstage.
Schon ab kommendem Jahr - Diese Heizsysteme sind bald verboten

Schon ab kommendem Jahr - Diese Heizsysteme sind bald verboten

Für viele Haushalte ist das Heizungsgesetz ein Produkt der Ampel-Koalition, das nicht überall auf Wohlgefallen stößt. In Wahrheit stammt es jedoch keineswegs einzig aus der Feder der letzten Regierung. Die Gesetzesvorlage gab es bereits, bevor sich die Koalition überhaupt nach den letzten Wahlen bildete. Allerdings hat die Ampel-Regierung einige Erneuerungen in das Gesetz übernommen. Die ersten Verbote legte man im Gesetz jedoch bereits unter der Regierung von CDU und SPD im Jahr 2020 fest. Für erste Heizsysteme steht nun das Ende bevor.

30 Jahre alte Heizsysteme sollen mit kommendem Jahr weichen

Mit der Jahreswende greift das Betriebsverbot für weitere Öl- und Gasheizungen. Dabei zielt das Gesetz bewusst auf besonders alte Heizungsanlagen ab. Seit dem Beschluss des GEG im Jahr 2020 sind alle Heizungsanlagen, die mit flüssigem und gasförmigem Brennstoff betrieben werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, offiziell verboten. § 72 des GEG sind jedoch Ausnahmen für einige Anlagen vor. So dürfen Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel weiterhin betrieben werden. Selbiges gilt für Anlagen mit einer Nennleistung unter 4 Kilowatt sowie mehr als 400 Kilowatt und Heizungen, die Kombination mit einer Wärmepumpe und einer Solarthermie-Anlage laufen.

Fossile Heizungen, die nach dem 1. Januar 1991 aufgestellt wurden und somit jetzt 30 Jahre oder älter sind, gelten ebenfalls als verboten. Zugleich trifft es inzwischen auch alle Heizungen, die bis 1995 in Betrieb genommen wurden. Sollte der Austausch nicht bereits geschehen oder geplant sein, so muss er im kommenden Kalenderjahr erfolgen – mit Ausnahme der zuvor aufgelisteten Sonderfälle. In Deutschland sollen ab 2045 keine fossilen Heizungen mehr im Betrieb sein. Die EU hat allerdings bereits ein Verbot für Öl- und Gasheizungen ab 2040 ins Visier genommen. Da EU-Vorgaben auf Länderebenen umgesetzt werden müssen, dürfte die kommende Regierung wohl gezwungen sein, das Ende für Öl- und Gas gesetzlich früher in Deutschland zu verankern.

Wer jetzt eine Heizung mit fossilen Brennstoffen einsetzen ließ, oder deren Einsetzung plant, tut es voraussichtlich zum letzten Mal. Wer bisher nicht umgestiegen ist, sollte jedoch Alternativen erwägen. Immer wieder mahnen Experten vor den hohen Kosten, die auf Besitzer von Öl- und Gasheizungen dank steigender CO₂-Preise beziehungsweise Netzentgelte zukommen werden. Dazu wurden bereits mehrere Studien durchgeführt, die zu dem Schluss kamen, dass sich Wärmepumpen in fast allen Gebäuden eignen und die Investition in Wärmepumpen und Sanierungsmaßnahmen häufig günstiger ausfällt, als alles beim alten in Häusern zu lassen.

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  • energieberater-warnen-preisgau-fuer-gas-und-oel-droht: Veja/Shutterstock
  • schon-ab-kommendem-jahr-diese-heizsysteme-sind-bald-verboten: Kittyfly/Shutterstock

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