Schon seit Anbeginn des DSL-Marktes war es üblich, dass Verbraucher an einem DSL-Anschluss ein eigenes Modem und einen eigenen Router einsetzen konnten. Nur so hatte letztlich ein Hersteller wie AVM die Chance eine signifikante Bedeutung zu erlangen. Erst Jahre, nachdem Internet per Kabel möglich war, wurden auch die Kabelnetzbetreiber dazu verpflichtet, ihre Netze für fremde Kundengeräte zu öffnen. Jahrelang hatten sie argumentiert, das sei technisch nicht möglich. Seit Sommer 2016 ist es gängige Praxis, das Kabelmodem austauschen zu können. Nun sollte sich die Geschichte wiederholen: Verschiedene Glasfaseranbieter hatten darauf gepocht, die Routerfreiheit beim Glasfaser-Anschluss abzuschaffen.
Glasfaser-Anbieter wollten private Modems verbieten
Das Verfahren dazu zog sich über Jahre. 2022 stellten die Anbieter über ihre Verbände Breko, Anga, Buglas, VATM und vku einen Antrag bei der Bundesnetzagentur. Diese sollte eine Allgemeinverfügung erlassen. Verboten werden sollte zwar nicht, dass du einen eigenen Router einsetzt. Sie wollten aber, dass die Netzwerkdose am ONT deines GPON–Glasfaser-Anschlusses als passiver Netzabschluss definiert wird. ONT steht für Optical Network Termination. Es macht nichts anderes, als das Lichtsignal aus dem Glasfasernetz in ein elektrisches Signal zu wandeln. Man könnte auch sagen, es ist ein Glasfasermodem. Da das ONT Strom benötigt, müsstest du bei einem eigenen Router zwangsläufig zwei stromverbrauchende Geräte betreiben.
Begründet hatten die Anbieter das mit der besonderen Empfindlichkeit von passiven optischen Glasfasernetzen, in denen der letzte Übertragungsabschnitt von mehreren Endnutzern gemeinsam belegt wird. Denn auch bei einer Glasfaser-Leitung handelt es sich um ein Shared Medium, bei dem sich in der Regel bis zu 32 Haushalte eine Glasfaserleitung teilen. Nur, wenn der Anbieter eine dedizierte Leitung von seiner Betriebsstelle bis in deine Wohnung verlegt, hast du die Kapazität für dich exklusiv. Das macht in Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen kein Anbieter. Das Verfahren heißt AON und spielte bei diesem Verfahren keine Rolle.
Bundesnetzagentur spricht Machtwort
Unter die Diskussion zieht die Bundesnetzagentur aber jetzt einen Schlussstrich. „Die aus VDSL– und Kabelnetzen bekannte freie Wahl des Endgeräts am Netzabschlusspunkt gilt weiter auch für Glasfasernetze“, sagt jetzt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur hat das Vorbringen anhand vorliegender Störungsmeldungen, entwickelter Gegenmaßnahmen und ihrer Nutzung im Markt geprüft. Eine Ausnahme vom gesetzlichen Regelfall sei nicht gerechtfertigt, lautet das Fazit. Sie bestätigt allerdings, dass „im Einzelfall Störungen durch direkten Anschluss von unpassenden Endgeräten durch Endnutzer“ erfolgen können. Aus Sicht des Regulierers „sollten solche Störungen in vergleichbarem Maße beherrschbar sein“ wie in Kabel- und VDSL-Netzen. Bestehende gesetzliche Regelungen zu störenden Endgeräten sollten dies abdecken, so der Regulierer.
Im Klartext bedeutet das, dass dein Glasfaseranbieter dich bei einem GPON-basierten Glasfaseranschluss – dem Regelfall – nicht zur Nutzung eines bestimmten Modems zwingen kann. Sofern dein Router auch ein Glasfasermodem eingebaut hat, kannst du dieses direkt an der Leitung betreiben.
AVM | AVM | AVM | |
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FritzBox 5690 Pro | FritzBox 5590 Fiber | FritzBox 5530 Fiber |
Marktdaten
UVP | 359,00 € | 289,00 € | 169,00 € |
Anschluss-Art |
| Glasfaser | Glasfaser |
Besonderheiten | Unterstützt Zigbee, DECT ULE und Matter. |
Daten
LAN-Anschlüsse (10 Gigabit/s) | nein | nein | nein |
LAN-Anschlüsse (2,5 Gigabit/s) | 1 | 1 | 1 |
LAN-Anschlüsse (Gigabit/s) | 4 | 4 | 2 |
Frequenz |
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WLAN-Standard |
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WLAN-Datenrate (brutto) | 18.500 Mbit | 2.400 Mbit | 2.400 Mbit |
Telefon-Anlage eingebaut | ✓ | ✓ | ✓ |