Nachdem das Unternehmen gas.de die Gasversorgung seiner Kunden ohne Vorwarnung einstellte, hat die Verbraucherzentrale Brandenburg im Fall einer Kundin die Rechte wahrgenommen. Sie musste, nachdem gas.de die Versorgung eingestellt hatte, zu einem anderen Versorger wechseln. Durch deswegen zu zahlenden Mehrpreis entstand ein Schaden, den die betroffene Kundin nun ersetzt bekommen soll. Es geht dabei um mehrere hundert Euro.
Gas-Lieferung über Nacht eingestellt
Anfang 2022 erhielten zahlreiche Kunden von gas.de Schlussabrechnungen, obwohl ihr Vertrag noch nicht ausgelaufen war. Der Anbieter hatte im Dezember 201 quasi über Nacht die Lieferung eingestellt, die Kunden rutschten in die Ersatzversorgung ihrer Grundversorger. Hier zahlten sie im Vergleich mit dem ursprünglich abgeschlossenen Vertrag bei gas.de oft deutlich mehr.
Für die besagte Kundin bedeutete der plötzliche Lieferstopp demnach fast eine Verdopplung des Gaspreises. Sie wendet sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg. Eine zunächst angebotene Zahlung von 95 Euro als Schadensersatz lehnt sie ab, da der Betrag ihre zusätzlichen Kosten nicht annähernd deckt. Gemeinsam mit der Schlichtungsstelle Energie kann die Verbraucherzentrale schließlich eine Schadensersatzzahlung von 475 Euro erreichen.
„Wenn ein Versorger einen Liefervertrag vorzeitig beendet und dies mit Mehrkosten verbunden ist, sollte man das nicht einfach hinnehmen“, sagt Rico Dulinski, Verbraucherschützer aus Potsdam. Er rät Betroffenen, die eigenen Rechte hartnäckig geltend zu machen. „Die Verbraucherzentralen stellen online einen Schadensersatz-Rechner bereit, mit dem man einen individuellen Musterbrief erstellen kann“, so der Jurist.
So prüfst du deinen Schadenersatz
Der Rechner vergleicht die Kosten, die bei der Fortführung des alten gas.de-Vertrages zu den vereinbarten Preisen angefallen wären, mit den Kosten, die stattdessen entstehen. Das ist häufig eine beachtliche Summe. Am Ende der Berechnung erhältst du einen Mustertext, mit dem du dich an gas.de wenden kannst.
Zu beachten ist: Je genauer die Angaben sind, die du machen kannst, desto genauer kann der Rechner den Schadenersatz berechnen. Idealerweise hast du zu jedem Anbieterwechsel die Zählerstände parat und kennst auch die jeweiligen Tarife von gas.de und den späteren Lieferanten. Für den Fall, dass du die Zählerstände nicht dokumentiert hast, gibt es eine Alternative. Du kannst den Schadensersatz dann auf Grundlage des Verbrauchs in vergangenen Abrechnungsperioden und der DIN-genormten Gradtagszahlen durch den Rechner schätzen zu lassen.
Wichtig zu wissen: Die gas.de Versorgungsgesellschaft hat bis heute keine Insolvenz beantragt. Die Firma hat den gleichen Firmensitz und Geschäftsführer wie der einstige Stromanbieter Stromio, der nur wenige Tage nach gas.de seine Stromlieferungen nach identischem Muster einstellte.