Die einen lieben ihn, weil sie die Qualität der Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zu schätzen wissen, die anderen hassen ihn: den Rundfunkbeitrag in Höhe von aktuell 18,36 Euro monatlich für die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Zahlen muss ihn (fast) jeder deutsche Haushalt. Doch wer die GEZ-Gebühr per Überweisung bezahlt, muss sich auf eine wichtige Änderung einstellen.
Rundfunkbeitrag: Einmalzahlungsaufforderung kommt
Denn künftig soll der postalische Versand der regelmäßigen schriftlichen Zahlungsaufforderung schrittweise eingestellt werden, lässt der Beitragsservice als Verwaltungsgemeinschaft der angeschlossenen Rundfunkanstalten wissen. Wer nicht per Lastschrift zahlt, erhält bald nur noch einmalig ein Schreiben mit den Zahlungsterminen für die Rundfunkbeiträge. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Einmalzahlungsaufforderung. Sie ersetzt die schriftliche Zahlungsaufforderung, die umgangssprachlich auch Rechnung genannt wird.
In dem einmaligen Schreiben sind vier Zahlungstermine zu finden, die pro Jahr für die Zahlung des Rundfunkbeitrags bindend sind. Die Termine gelten fortlaufend, also auch für die Folgejahre. Eine neue Erinnerung gibt es künftig nicht mehr. Jeder Haushalt ist vielmehr selbst für eine pünktliche Zahlung der GEZ-Gebühr verantwortlich. Ziel sei es, den Beitragsservice noch nachhaltiger und kosteneffizienter zu machen. Aufgrund massiv gestiegener Preise für Papier und Porto trage die Umstellung zur Kostenstabilität des Beitragseinzugs bei, heißt es vom Beitragsservice.
Post zur GEZ-Gebühr kommt nur noch selten
Erste Beitragszahler haben die Einmalzahlungsaufforderung bereits erhalten. Bei allen anderen, die den Rundfunkbeitrag noch per Überweisung bezahlen, soll die Umstellung schrittweise im Laufe der kommenden Monate erfolgen. Bis zum Erhalt der Einmalzahlungsaufforderung ändert sich nichts. In Zukunft gibt es nur noch „GEZ-Post“, wenn sich am allgemeinen Verfahren des Beitragseinzugs etwas ändert. Zum Beispiel dann, wenn es zu einer Anpassung der Beitragshöhe kommt.
Wer die Zahlung des Rundfunkbeitrags vergisst, muss übrigens mit der Zustellung eines Festsetzungsbescheids rechnen. Dabei handelt es sich um einen vollstreckbaren Titel, der mit einem Säumniszuschlag von einem Prozent der rückständigen Bringschuld, mindestens aber 8 Euro, per Post zugestellt wird. Wer diesen Zuschlag nicht zahlt, muss zum nächsten Zahlungstermin mit neuen Zuschlägen rechnen. Zu empfehlen ist deshalb, einen Dauerauftrag einzurichten, damit die Zahlungen der GEZ-Gebühr immer rechtzeitig beim Beitragsservice eingehen. Oder aber das SEPA-Lastschriftverfahren für die Beigleichung der Rundfunkgebühren zu nutzen.