Rundfunkbeitrag kündigen? Der Beitragsservice klärt auf

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Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegt eine wichtige Rolle in der Demokratie. Er soll die Unabhängigkeit der Presse gewährleisten. Dennoch hagelt es Kritik – teils sogar gerechtfertigt. Viele Bürger würden gerne kündigen, doch geht das einfach so? Der Beitragsservice klärt auf.
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GEZ per Brief kündigen? Endlich spricht der Beitragsservice Klartext

So sinnvoll die Idee hinter einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch sein mag, an der hiesigen Umsetzung lässt sich viel bemängeln. Einerseits scheint der Unterhaltungsaspekt in Zeiten von Netflix und Co. nicht mehr zeitgemäß zu sein und zu viel Geld zu verschlingen. Andererseits ist die Politik nach wie vor stark in den Rundfunkräten vertreten. Und dann wäre da noch der Finanz-Skandal um die Intendantin Patricia Schlesinger. Kurzum: Es gibt auch abseits von willkürlichen Vorwürfen reichlich Gründe dafür, Reformen zu fordern und den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ), so wie er jetzt ist, nicht in Gänze zahlen zu wollen. Doch kann man den Beitrag einfach kündigen? Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio klärt auf.

Rundfunkbeitrag kündigen

Laut den Verantwortlichen würden Bürger dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio des Öfteren Schreiben zuschicken, mittels derer sie den Rundfunkbeitrag abmelden oder kündigen möchten. „Als Begründung wird dabei häufig genannt, dass Empfangsgeräte fehlten oder dass man das öffentlich-rechtliche Programmangebot nicht nutze“, heißt es in einer Pressemeldung. Dabei würde es sich jedoch um einen weitverbreiteten Irrglauben handeln.

Der Beitragsservice unterstreicht, dass man den Rundfunkbeitrag nicht kündigen könne, da er gesetzlich vorgeschrieben sei. Auch sei unerheblich, ob man das Angebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio nutze oder ob Empfangsgeräte verfügbar seien. Der Grund: Der aktuelle Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind Rundfunkgeräte in diesem Kontext nicht mehr aufgeführt. Stattdessen wird der Beitrag in Deutschland pro Wohnung erhoben. Es sei denn, es handelt sich dabei um eine Zweitwohnung. Letzteres entschied das Bundesverfassungsgericht laut der Verbraucherzentrale Hamburg jedoch erst im Jahr 2018.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist möglich

Eine Kündigung des Rundfunkbeitrags ist also nicht möglich; im Gegensatz zu einer Befreiung oder einer Ermäßigung. Letztere stellen durchaus reale Optionen dar, die jedoch nicht alle Beitragszahler wahrnehmen können. Die Befreiung ist etwa für Bezieher von Sozialleistungen vorgesehen, wie Bürgergeld oder BAföG. Auch kann die Befreiung respektive Ermäßigung an bestimmte körperliche Einschränkungen wie etwa eine Taubblindheit geknüpft sein. Rein rechtlich handelt es sich bei einer Befreiung jedoch schlicht um eine vorübergehende Aussetzung der Zahlungen. Sowohl die Befreiung als auch die Ermäßigung werden nicht automatisch gewährt, sondern müssen aktiv beantragt werden. Die dafür erforderlichen Formulare stellt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio kostenlos bereit.

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  • ARD, ZDF und Deutschlandradio: Beitragsservice
  • GEZ per Brief kündigen? Endlich spricht der Beitragsservice Klartext: Beitragsservice

1 Kommentar

  1. Karsten Frei
    Direkt der erste Satz, ist schon absoluter Schwachsinn. Zitat: "Dem Rundfunk (ehemals GEZ) obliegt eine wichtige Rolle in unserer Demokratie." GEZ steht für: Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Vorgängerorganisation von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Entweder "Dem Rundfunk" ohne (ehemals GEZ) oder "Dem Beitragsservice (ehemals GEZ) ", aber nicht "Dem Rundfunk (ehemals GEZ)" Bitte korrigieren. Und man kann GEZ nicht kündigen!!! Die Ausnahmeregelungen, für Sozialhilfeempfänger und andere sozial benachteiligte Gruppen stehen nicht zur Debatte. In keinem demokratischen Land werden Bürger für nicht bezahlen von ihren Beiträgen in den Knast eingesperrt. Wenn ich meine Krankenversicherungsbeiträge nicht bezahle, wird mir gekündigt und ich stehe ohne Krankenversicherung da. Wenn ich "Rundfunkbeitrag" nicht bezahle, werde ich verhaftet und wandere in den Knast. In welchem Fall passiert so was? Wenn die Bürger ihre Steuer nicht zahlen. Ob jetzt die Steuern pro Gerät oder Wohnung einbezogen werden ist irrelevant. Es soll klar gestellt werden, bei dem sogenannten " Rundfunkbeitrag" handelt es sich um eine Zwangsabgabe, für die Finanzierung von ÖRR. Die Abgabe an sich ist zwar umstritten, aber als solche notwendig. Was aber schon längst reformiert oder abgeschafft werden soll, sind die korrupten und unreformierbare Strukturen im ÖRR. Die Posten in Aufsichtsgremien werden korrupt besetzt, die Gehälter unterliegen keiner Kontrolle, seitens Souverän. Und was noch besonders wichtig ist, zu der Zeiten, wo ÖRR nur über terrestrische Antenne empfangbar war, war unverschlüsselte Empfang außerhalb Deutschlands nur in nahen Grenzregionen möglich. Heute zahlen deutsche Bürger für die Schweiz, Österreich und alle deutschsprachigen EU-Bürger mit, weil die über Satelliten unser ÖRR frei empfangen können. Ich kann in Deutschland weder österreichische noch Sender aus der Schweiz frei empfangen. Aber alle EU-Bürger können unser ÖRR, ohne ein Cent dafür zu zahlen, überall in EU per Satellit frei empfangen. Und das ist äußerst diskriminierend uns gegenüber, und ich hoffe die ÖRR-Anstalten werden dafür verklagt und gezwungen die freie Verbreitung einzustellen.
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