So sinnvoll die Idee hinter einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch sein mag, an der hiesigen Umsetzung lässt sich viel bemängeln. Einerseits scheint der Unterhaltungsaspekt in Zeiten von Netflix und Co. nicht mehr zeitgemäß zu sein und zu viel Geld zu verschlingen. Andererseits ist die Politik nach wie vor stark in den Rundfunkräten vertreten. Und dann wäre da noch der Finanz-Skandal um die Intendantin Patricia Schlesinger. Kurzum: Es gibt auch abseits von willkürlichen Vorwürfen reichlich Gründe dafür, Reformen zu fordern und den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ), so wie er jetzt ist, nicht in Gänze zahlen zu wollen. Doch kann man den Beitrag einfach kündigen? Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio klärt auf.
Rundfunkbeitrag kündigen
Laut den Verantwortlichen würden Bürger dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio des Öfteren Schreiben zuschicken, mittels derer sie den Rundfunkbeitrag abmelden oder kündigen möchten. „Als Begründung wird dabei häufig genannt, dass Empfangsgeräte fehlten oder dass man das öffentlich-rechtliche Programmangebot nicht nutze“, heißt es in einer Pressemeldung. Dabei würde es sich jedoch um einen weitverbreiteten Irrglauben handeln.
Der Beitragsservice unterstreicht, dass man den Rundfunkbeitrag nicht kündigen könne, da er gesetzlich vorgeschrieben sei. Auch sei unerheblich, ob man das Angebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio nutze oder ob Empfangsgeräte verfügbar seien. Der Grund: Der aktuelle Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind Rundfunkgeräte in diesem Kontext nicht mehr aufgeführt. Stattdessen wird der Beitrag in Deutschland pro Wohnung erhoben. Es sei denn, es handelt sich dabei um eine Zweitwohnung. Letzteres entschied das Bundesverfassungsgericht laut der Verbraucherzentrale Hamburg jedoch erst im Jahr 2018.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist möglich
Eine Kündigung des Rundfunkbeitrags ist also nicht möglich; im Gegensatz zu einer Befreiung oder einer Ermäßigung. Letztere stellen durchaus reale Optionen dar, die jedoch nicht alle Beitragszahler wahrnehmen können. Die Befreiung ist etwa für Bezieher von Sozialleistungen vorgesehen, wie Bürgergeld oder BAföG. Auch kann die Befreiung respektive Ermäßigung an bestimmte körperliche Einschränkungen wie etwa eine Taubblindheit geknüpft sein. Rein rechtlich handelt es sich bei einer Befreiung jedoch schlicht um eine vorübergehende Aussetzung der Zahlungen. Sowohl die Befreiung als auch die Ermäßigung werden nicht automatisch gewährt, sondern müssen aktiv beantragt werden. Die dafür erforderlichen Formulare stellt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio kostenlos bereit.
