Rückzahlungen: GEZ-Zahler müssen auf diesen Brief achten

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Derzeit finden viele Bürger einen Brief im Namen der Öffentlich-Rechtlichen in ihren digitalen Postfächern. Darin ist von einer Rückerstattung des Rundfunkbeitrags (ehemals GEZ) die Rede. Empfänger könnten diese überprüfen lassen. Doch dabei ist Vorsicht geboten.
Rundfunkbeitrag, GEZ

Betrügerische E-Mail zum Rundfunkbeitrag

Im Jahr 2023 belief sich die Höhe der Gesamterträge aus den Rundfunkbeiträgen auf über 9 Mrd. Euro. Zeitgleich zählte der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr als 47 Millionen Beitragskonten. Und alle diese Beitragszahler können nun potenziell einen Brief in ihren digitalen Postfächern vorfinden, in dem es um eine Rückerstattung geht. Doch nicht alles ist Gold, was glänzt. Die Verbraucherzentrale NRW äußert sich.

Verbraucherzentrale warnt vor GEZ-Rückerstattungen

„Wichtige Informationen zur Rückerstattung“ steht im Betreff einer E-Mail, welche gegenwärtig im Namen des ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­services verbreitet wird. Dennoch warnt die Verbraucherzentrale NRW davor, auf das Schreiben einzugehen. Nach Informationen der Verbraucherschützer handelt es sich bei diesem nämlich um eine breit angelegte Phishing-Kampagne.

Die Aufmachung der E-Mail wirkt überzeugend und auch Rechtschreibung sowie Grammatik sind auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Obwohl der Buchstaben-Trick die Falschheit des Schreibens bereits auf den ersten Blick zu offenbaren vermag. Inhaltlich informiert die E-Mail über eine Rückerstattungsanfrage, die in Bearbeitung sei. „Falls auf Ihrem Konto eine Überzahlung erfolgt ist oder Unstimmigkeiten bei der Abrechnung aufgetreten sind, könnte Ihnen eine Rückerstattung zustehen“, heißt es weiter. Zuvor müssten jedoch weitere Informationen bereitgestellt werden, um die Berechtigung zu prüfen.

Betrügerische E-Mail zum Rundfunkbeitrag

Die Täter locken mit einer vermeintlich zugänglichen Rundfunk-Rückerstattung und führen ihre Opfer zur hinterlegten Verlinkung mit der Aufschrift „Rückerstattungsstatus prüfen“. Anschließend fragt eine Maske persönliche Informationen ab. Diese benötigen die Cyberkriminellen, um etwa (Bank-/)Konten zu knacken oder Identitätsdiebstahl zu begehen. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, die E-Mail unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben.

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  • Betrügerische E-Mail zum Rundfunkbeitrag: Verbraucherzentrale NRW

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