Reform bei der GEZ-Gebühr: Alles neu!

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Wird es in Zukunft möglicherweise schneller zu einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags kommen? Die auch als GEZ-Gebühr bekannte Abgabe könnte vor einer weitreichenden Reform stehen, die vieles verändern wird.
Fernseher mit GEZ-Logo auf einer Kommode.
Bei der GEZ-Gebühr tut sich etwas.Bildquelle: Adobe Express

Kaum sind ARD und ZDF wegen der stockenden Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, zeichnet sich bei der Haushaltsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereits eine zentrale Reform ab. Ist es bisher so, dass die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller deutschen Bundesländer zustimmen müssen, nachdem die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) einen Vorschlag für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags gemacht hat, soll sich das Blatt künftig wenden. Wie das Medienmagazin DWDL.de berichtet, soll in Zukunft ein Widerspruchsprinzip bei der GEZ-Gebühr zum Tragen kommen.

Höherer Rundfunkbeitrag: Widerspruch statt einheitliches Dafür

Heißt: Empfiehlt die KEF eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags, müssen die Länder nicht mehr einstimmig zustimmen. Vielmehr müssen sie widersprechen, wenn sie mit den Plänen zur Erhöhung des Beitrags nicht einverstanden sind. Darauf haben sich die 16 Bundesländer in der Rundfunkkommission laut DWDL.de nun geeinigt. Empfiehlt die KEF eine Erhöhung der GEZ-Gebühr um bis zu 5 Prozent, wird diese Empfehlung automatisch wirksam. Es sei denn, es kommt Widerspruch aus den Bundesländern. Das gestaffelte Widerspruchsmodell sieht dem Vernehmen nach folgendermaßen aus:

  • KEF-Empfehlung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um bis zu 2 Prozent: Widerspruch von drei Bundesländern notwendig
  • KEF-Empfehlung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 2 bis 3,5 Prozent: Widerspruch von zwei Bundesländern notwendig
  • KEF-Empfehlung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 3,5 bis 5 Prozent: Widerspruch von einem Bundesland notwendig
  • KEF-Empfehlung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um mehr als 5 Prozent: staatsvertragliche Festsetzung unter Zustimmung aller Bundesländer notwendig

Zur Erinnerung: In der aktuellen Debatte geht es um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um monatlich 58 Cent auf 18,94 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um umgerechnet 3,16 Prozent. Nach dem neuen Verfahren müssten also theoretisch zwei Bundesländer widersprechen, damit die KEF-Empfehlung nicht automatisch in Recht und Gesetz übergeht. Dann ist laut DWDL-Bericht nach erneuten Beratungen wieder ein einstimmiger Konsens aller Bundesländer notwendig, um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags umsetzen zu können. Sollte es unter den Ländern zu keiner Einigung kommen, gilt es als wahrscheinlich, dass einmal mehr das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der von der KEF empfohlenen Beitragserhöhung urteilen muss.

Beschluss noch in diesem Jahr möglich

Das neue Modell soll nach der Einigung in der Rundfunkkommission nun in einen Beschlussvorschlag gefasst werden. Der würde dann den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vorgelegt, die am 12. Dezember in Berlin zu einem letzten Treffen im laufenden Kalenderjahr zusammenkommen. Dort könnte der Beschlussvorschlag dann bereits abgesegnet werden.

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