Die Bundesnetzagentur hat jetzt erstmals einen Anbieter verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit „angemessenen Internet- und Telefondiensten zu versorgen“. Bislang erfüllten die dort verfügbaren Telekommunikationsdienste nicht die Mindestanforderungen – die aber vergleichsweise niedrig sind. Denn der Anbieter, den die Bundesnetzagentur jetzt verpflichtet hat, muss nur eine Mindestversorgung erbringen, die sich nach den gesetzlich festgelegten Werten richtet. Dies umfasst einen Download von gerade einmal 10 Mbit/s und im Upload von mindestens 1,7 Mbit/s. Außerdem darf die Latenz für die einfache Signalstrecke dabei 150 Millisekunden nicht überschreiten. Zum Vergleich: Bei VDSL üblich sind 20 bis 40 Millisekunden.
Schnelles Internet: 10 Mbit/s Mindestgeschwindigkeit für 30 Euro
Weitere Auflage der Bundesnetzagentur: Diese Versorgung muss der Anbieter zu einem erschwinglichen Verbraucherpreis erbringen. Für diesen hat die Bundesnetzagentur zuletzt etwa 30 Euro pro Monat errechnet. Das verpflichtete Unternehmen hat die Möglichkeit, diese Entscheidung gerichtlich prüfen zu lassen. Um wen es sich handelt, hat die Bundesnetzagentur nicht mitgeteilt. Es ist auch nicht bekannt, wo in Niedersachsen sich der Haushalt befindet.
„Im beruflichen und im privaten Alltag ist eine ausreichende Internet- und Telefonversorgung essenziell“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Jeder habe das Recht auf eine angemessene Versorgung. „Dieses Recht setzen wir im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt in einem Pilotverfahren durch. Die in der Verordnung definierten Werte würden derzeit kritisch überprüft und möglicherweise im Einvernehmen mit dem Digitalministerium und dem Digitalausschuss des Bundestages angepasst. Dagegen spricht sich der Lobbyverband Breko aus, in dem viele der ausbauenden Unternehmen vereint sind. „Für eine Erhöhung der Mindestanforderungen an einen Internetzugang besteht aktuell kein Anlass“, so der Verband. Er bezieht sich auf ein aktuelles Wik-Gutachten im Auftrag der Bundesnetzagentur. Es komme zu dem Ergebnis, dass die geltenden Mindestanforderungen auch den Bedürfnissen von Mehrpersonenhaushalten gerecht werden.
Auslöser für die Entscheidung der Bundesnetzagentur war die Beschwerde eines Verbrauchers. Dessen Wohnort konnte nur mit einer Internetverbindung zu einem zu hohen Verbraucherpreis versorgt werden. Die Bundesnetzagentur stellte auf Grundlage der gesetzlichen Mindestanforderungen eine Unterversorgung fest. Dazu gehörte auch, dass Telekommunikationsdienste zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden. Nachdem die Bundesnetzagentur der Beschwerde nachgegangen war, hatten alle am Markt tätigen Anbieter einen Monat Zeit, eine Mindestversorgung anzubieten. Da sich aber niemand freiwillig fand, führte die Bundesnetzagentur ein Verpflichtungsverfahren durch. Dabei hörte sie mehrere Unternehmen an, die am betreffenden Ort bereits über Infrastruktur verfügen. Darunter waren sowohl Betreiber von leitungsgebundenen Netzen als auch Anbieter für Internet per Mobilfunk oder Satellit. Wer es nun geworden ist, ist unklar.
Derzeit befinden sich rund 130 weitere Beschwerdeverfahren in der Prüfung, teilte die Bundesnetzagentur mit. Solltest du auch Probleme haben, einen schnellen Internetanschluss zu bekommen, hat der Regulierer unter www.bundesnetzagentur.de/rasi alle passenden Infos zusammengestellt.