Rabatte gegen Daten: Welche Gefahren stecken in Shopping-Apps?

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Die Apps von Supermärkten bieten nette Rabatte, sammeln aber auch präzise Informationen zum individuellen Verhalten der jeweiligen Nutzer. Und die Daten müssen nicht in Deutschland bleiben, wie die Verbrauchzentrale zeigt.
Apps von Supermärkten: Kundendaten können auch im Ausland landen

Apps von Supermärkten: Kundendaten können auch im Ausland landen

Payback hat den Betreibern von Supermärkten die Vorteile von eigenen Apps gezeigt. Die vier großen Ketten – Edeka mit den Netto-Märkten, die Rewe-Gruppe, zu der auch Penny gehört sowie Aldi und Lidl, welches Unternehmen gleichermaßen die Kaufland-Märkte betreibt – setzen auf eigene Apps. 

Dabei haben Anbieter die verbundenen Möglichkeiten der Apps erheblich ausgebaut. Teilweise wird nach wie vor auf das klassische Sammeln von Rabattpunkten gesetzt, es finden sich in diesen mittlerweile aber auch exklusive Coupons, geldwerte Rabatte und Gewinnspiele wieder. Zudem nutzen die Händler ihre jeweiligen Apps, um ihrer Kundschaft Prospekte und spezielle Angebote zu präsentieren. Selbst das Bezahlen an der Kasse ist mit den Anwendungen möglich.

Kunden-Apps generieren Profile mit vielen Details

Dabei ahnen viele Kunden, dass die Apps zwar gratis zur Verfügung gestellt werden, sie jedoch für die Nutzung mit der Preisgabe ihrer Daten zahlen. So muss auf dem Smartphone für das Sammeln von Payback-Punkten der Zugriff auf den Standort erlaubt werden. Aus technischer Sicht ist das Einfordern einer solchen Freigabe für das Sammeln der Punkte eigentlich nicht nötig.

Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale gibt nun einen Einblick, in welchem Ausmaß die Betreiber der Märkte die Daten nutzen. Demnach werden die mit den Einkäufen gewonnenen Informationen nicht einfach nur individuellen Profilen zugeordnet. Um für die Kunden möglichst passende Botschaften einblenden zu können, wird deren Verhalten beim Einkaufen im Detail analysiert. Daraus lassen sich aber auch recht genaue Rückschlüsse auf die jeweilige Lebenssituation ziehen, die wiederum für die Auswahl der Werbebotschaften genutzt werden.

Supermärkte schicken Daten von Kunden ins Ausland

Darüber hinaus behalten sich die Anbieter der Apps zumeist das Recht vor, die gewonnenen Kundendaten auch an Dritte weiterleiten zu können. Damit kann nicht nur die Auswertung der Kundendaten an spezialisierte Unternehmen übertragen werden. Diese müssen ihren Sitz zudem nicht in Deutschland haben und sind damit auch nicht an die hier geltenden Datenschutzbedingungen gebunden.

Was eine solche Weitergabe von Nutzerdaten bedeuten kann, zeigte im letzten Jahr eine Recherche von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk. Mit Hilfe von Daten eines Datenhändlers aus den USA sowie öffentlich zugänglichen Informationen konnten Bewegungsmuster erstellt werden, mit denen sich selbst die Identität eines Mitarbeiters eines deutschen Geheimdienstes klären ließ.

Die Verbraucherschützer mahnen daher zur Vorsicht bei der Nutzung der Kunden-Apps von Supermärkten. Sie empfehlen, die Angaben zum Datenschutz nicht nur vor dem ersten Start der App aufmerksam zu lesen. Auch nach einem Update sollten die Einstellungen erneut überprüft werden. Denn bei so mancher Aktualisierung werden die jeweils getroffenen Festlegungen mit den für den Anbieter vorteilhaften Standardeinstellungen überschrieben.

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