Es ist ein altbekannter Trick, auf den dennoch viele Händler gerne zurückgreifen: Ein paar Kopfhörer kostete zum Marktstart 100 Euro. Mittlerweile sind die Kopfhörer jedoch überall für 60 Euro erhältlich. Nun startet ein Händler eine Rabattaktion und bietet die Kopfhörer für 50 Euro an. Statt 16 Prozent Rabatt wird jedoch mit ganzen 50 Prozent Rabatt geworben. Der Händler nimmt also den ehemaligen Originalpreis als Vergleich, um das Angebot besser wirken zu lassen. Genau dieses Vorgehen ist ab sofort verboten.
Mehr Transparenz bei Rabatt-Aktionen: So funktioniert das Gesetz
Das neue Gesetz schreibt vor, welchen Vergleichspreis Händler bei ihren Angeboten angeben müssen. So soll fortan der günstigste Preis für das jeweilige Produkt in den vergangenen 30 Tagen beim jeweiligen Händler angegeben werden. Von diesem Preis muss dann auch der Rabatt berechnet werden.
Viele der bisher häufig genutzten Taktiken der Händler sind durch das neue Gesetz ab sofort illegal. Dazu gehört etwa das Angeben eines unrealistischen Vergleichspreises, oder das Erhöhen des Preises kurz vor einer Aktion.
Handelsverband kritisiert die neuen Regelungen
Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die neuen Regelungen als „praxisfern“ und schlecht für die Verbraucher. So befürchtet der HDE, dass Rabatt-Aktionen erschwert werden könnten und daher seltener stattfinden. Außerdem speichere die IT-Infrastruktur vieler Händler die in der Vergangenheit aufgerufenen Preise nicht.
Das ändert sich in der Praxis
Wie sich die neuen Vorgaben in der Praxis auswirken, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Durch die große Konkurrenz und die einfache Vergleichbarkeit von Preisen im Onlinehandel werden Rabattaktionen auch in Zukunft ein wichtiges Mittel bei vielen Händlern bleiben. Und wenn dann die ein oder andere Aktion nicht stattfindet, weil der Artikel in Wahrheit in den vergangenen 30 Tagen noch günstiger angeboten wurde, ist dies für den Kunden möglicherweise sogar von Vorteil.
Bei generellen Rabattaktionen auf das gesamte Sortiment dürfte sich hingegen nur der Werbetext ändern. So wird in Zukunft vermutlich mit „bis zu“ X-Prozent Rabatt geworben.
Ein kleinerer Preis muss ja nicht besonders als Rabattaktion gekennzeichnet werden.
Woher weiß der Händler denn wie der höhere Preis war, wenn die IT-Infrastruktur das nicht hergibt?
Für mich als Verbraucher ist es unwichtig, wie viel ich spare – mich interessiert nur was ich zahlen muß.