Balkonkraftwerke sind in aller Munde. Sie bieten eine günstige Gelegenheit für private Haushalte, unkompliziert eigenen Strom zu erzeugen. Dank weggefallener Umsatzsteuer sind die Mini-PV-Anlagen günstiger denn je. In den kommenden Monaten dürften sich die Umstände für Besitzer von Steckersolargeräten sogar noch weiter verbessern. Die PV-Strategie von Bundeswirtschaftsminister Habeck sieht gleich zwei Solarpakete vor, von denen das erste noch vor der Sommerpause wirksam werden soll.
Solarpaket 1 vor Sommerpause in Aussicht
Der erste Teil der neuen Balkonkraftregelungen soll noch vor der Sommerpause ins Kabinett, damit Verbraucher schnellstmöglich davon profitieren. Ziel der Maßnahmen sei es, „dass Balkon-PV von allen einfach genutzt werden kann“. Solarpaket 1 umfasst bereits dutzende Erleichterungen, die die Steckersolargeräte noch attraktiver gestalten. Dazu zählen:
- Die Duldung rückwärts laufender Zähler: Wenn du üblicherweise ein Balkonkraftwerk anschließt, muss dies an einem Zähler mit Rücklaufsperre geschehen. So wird sichergestellt, dass der Zähler sich nicht rückwärts drehen kann. Immerhin würde dem Stromanbieter dadurch ein finanzieller Schaden entstehen, da Verbraucher nicht mehr den kompletten, genutzten Strom zahlen. Allerdings führt diese Regelung dank langwieriger Wartezeiten für den Zähleraustausch durch Netzbetreiber dazu, dass viele Haushalte lange warten müssen, um ihr Balkonkraftwerk in Betrieb zu nehmen. Daher sollen rückwärts drehende Zähler vorübergehend geduldet werden, um einen schnelleren Anschluss zu ermöglichen.
- Schukostecker offiziell erlauben: Viele Verbände forderten diesen Schritt bereits. In der Praxis schließen viele Haushalte das Balkonkraftwerk längst über eine Schutzkontakt-Steckdose statt einer Wieland-Steckdose an. Mit Solarpaket 1 wird diese Vorgehensweise offiziell.
- Wechselrichter-Grenze erhöhen: Statt 600 Watt dürfen Wechselrichter künftig die Leistung von Balkonkraftwerke auf 800 Watt ergänzen. Dadurch kannst du zu Hochzeiten ein Drittel mehr Strom aus deiner Mini-PV-Anlage gewinnen.
- Meldepflichten reduzieren: Zurzeit müssen Balkonkraftwerke an zwei Stellen gemeldet werden, dem örtlichen Netzbetreiber sowie dem Marktstammdatenregister. Diese Doppelmelde-Pflicht soll künftig entfallen.
- Keine Anlagenzusammenfassung bei Steckersolargeräten: Wer eine PV-Dachanlage besitzt, soll unabhängig davon von einer Mini-PV-Anlage profitieren. Die neue Regelung soll verhindern, dass Nutzer durch den Anschluss der Steckersolargeräte über Schwellenwerte für ihre PV-Dachanlagen landen.
- Balkonkraftwerk wird zur privilegierten Maßnahme im WEG/BGB: Durch die Aufnahme von Mini-PV-Anlage in die Liste der sogenannten privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) können Vermieter oder Eigentümergemeinschaften künftig kein Veto gegen Balkonkraftwerke einlegen. Stattdessen besteht ein „Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb von PV-Anlagen“.
Solarpaket II soll nachfolgen
Zum Solarpaket II ist noch nicht so viel bekannt wie über die Maßnahmen im Solarpaket I. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima möchte sich dafür einsetzen, „bauliche und technische Anforderungen an Balkonkraftwerke weiter (zu) optimieren.“ Man darf also damit rechnen, dass das Ministerium die Entwicklung aufmerksam verfolgen und bei Bedarf mit weiteren Änderungen regieren wird. Alle geplanten Maßnahmen präsentierte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) auf dem zweiten Photovoltaik-Gipfel. Sie basieren auf dem ersten Entwurf, den Habeck zum ersten Gipfel im März 2023 vorlegte.
Das zögern Habecks zeigt seine Verlogenheit.
Mit Ausnahme des letzten Punktes könnte man ohne weiteres im Rahmen einer Verordnung die Balkonkraftwerke vereinfacht zulassen. Sonst geht das doch auch (Coronaverordnungen mit Rechtsbeugung…)
Oder hat Herr Habeck keine Verwandte oder bekannte in der Solarindustrie? oder noch schlimmer Hat er Verwandte/Bekannte Bei Energieerzeuger?