Polizei warnt vor dreisten Schockanrufen

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Die Polizei in Münster warnt vor Schockanrufen, die Unglücke vortäuschen und nur ein Ziel haben: per Trickbetrug Geld von den Angerufenen zu ergaunern. Wir geben dir Tipps, worauf du bei einem Schockanruf achten solltest.
Oma verzweifelt
Schockanrufe können zur Verzweiflung führen. Die Polizei rät: Ruhig bleiben.Bildquelle: polizei-beratung.de
Stell dir vor, du sitzt gerade gemütlich zu Hause, trinkst einen Tee, während du entspannt dein Lieblingsbuch liest und plötzlich klingelt dein Telefon. Am anderen Ende der Leitung eine dir unbekannte Person. Und die berichtet davon, dass ein Familienangehöriger in eine schlimme Notlage geraten sei und dringend Geld benötigt werde, um zu helfen. Wer in diesem Moment sofort alles in Bewegung setzen möchte, um zu helfen, handelt vermutlich rein instinktiv und von persönlichen Gefühlen geleitet. Doch Vorsicht: Derartige Schockanrufe sind eine neue Betrugsmasche, vor der aktuell die Polizei Münster warnt.

Nicht durch Schockanrufe verunsichern lassen

In den vergangenen Tagen seien der Polizei in der nordrhein-westfälischen Großstadt über ein Dutzend sogenannter Schockanrufe gemeldet worden. Die Anrufer täuschen demnach auf geschickte Art und Weite eine Notlage eines Familienmitglieds vor, um an größere Geldbeträge zu kommen. Als Notlage wird ein schwerer Verkehrsunfall oder ein anderer tragischer Vorfall vorgetäuscht. Das Geld werde für eine dringend erforderliche Behandlung oder Operation oder als Kaution für das beschuldigte Familienmitglied gefordert. Die Polizei warnt, diese Art von Trickbetrügereien keinesfalls ernst zu nehmen. Angerufene sollten stets misstrauisch sein, wenn ein Unbekannter am Telefon einen beunruhigenden oder dramatischen Sachverhalt wie etwa einen Unfall eines Angehörigen schildert und Geld fordert. Immer solle man eine Rückrufnummer einfordern und erst die eigene Kontaktaufnahme mit dem Angehörigen einleiten. Im Zweifelsfall sei es zudem ratsam, nach einem Schockanruf immer die Polizei zu informieren und eine Anzeige zu erstatten. Denn derartige Trickbetrügereien sind genauso wenig ein Kavaliersdelikt wie der Diebstahl eines Handys.

Krankenversicherung übernimmt Kosten, kein Bargeld notwendig

Grundsätzlich gilt übrigens: Die Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Alle anfallenden Kosten rechnet das Krankenhaus direkt mit der Krankenkasse ab. Privat Versicherte müssen in der Regel in Vorleistung gehen. Nach dem Krankenhausaufenthalt erhalten sie die offenen Beträge von ihrer privaten Krankenversicherung zurück. Anders sieht es hingegen aus, wenn man sich im Ausland aufhält.

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