Der Vorstand der Gigaset AG hatte im Oktober 2023 beschlossen, wegen Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens für die Gigaset AG zu stellen. Es folgte der Versuch, Investoren zu finden. Doch mit Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 1. Januar 2024 wurde unter dem Aktenzeichen 88 IN 18/23 das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der Gigaset AG eröffnet. Der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter, Dr. Markus Wischemeyer von der Kanzlei White & Case, wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.
Gigaset fertigt Telefone in Bocholt
Gigaset ist in Bocholt angesiedelt und vor allem für seine Schnurlostelefone bekannt. Man bezeichnet sich selbst als Europas Marktführer, agiere aber auch darüber hinaus international. 850 Mitarbeiter und Vertriebsaktivitäten in über 50 Ländern sind nur zwei Zahlen, die das Unternehmen in diesem Zusammenhang nennt. Doch Gigaset bietet nicht nur DECT-Telefone, sondern auch Smartphones auf Android-Basis für Privat- und Geschäftskunden, Cloud-basierte Smart Home Angebote sowie Geschäftstelefonie-Lösungen für Unternehmen von Klein bis Groß. Insbesondere beim Smartphone machte man mit dem Lable „Made in Germany“ auf sich aufmerksam.
Doch all das hat Gigaset nicht geholfen. Der Hintergrund für den Insolvenzantrag im Oktober sei „im Wesentlichen ein unerwarteter und erheblicher Umsatzrückgang im 2. Halbjahr 2023“ gewesen. Daraus ergebe sich eine deutlich unter den Planungen liegende Geschäftsentwicklung „bei einer anhaltend und sich weiter zuspitzenden schwachen Nachfrage nach Gigaset-Produkten“. Auch die allgemeine Kauf- und Konsumzurückhaltung in Deutschland und Europa habe entsprechende Auswirkungen auf die Unternehmensliquidität. Verhandlungen mit möglichen Geldgebern seien nicht konkret genug gewesen, um die Insolvenz vermeiden zu können.
Im Oktober hieß es, man wolle die Geschäftsaktivitäten unverändert fortführen, im Rahmen des Restrukturierungsprozesses aber die Wirtschaftlichkeit „jedes einzelnen Geschäftsbereichs“ prüfen. Wie es nun mit der Eröffnung des Verfahrens weitergeht, ist offen.