Personalausweis: Wer diesen Fehler macht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro rechnen

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Jeder Deutsche dürfte ihn immer in seinem Portemonnaie dabeihaben: den Personalausweis. Doch vielen droht ein hohes Bußgeld, ohne dass sie es wissen. Eine Angabe auf dem Perso ist dabei entscheidend.
Personalausweis: Wer diesen Fehler macht, muss mit einem Bußgeld von 3.000 Euro rechnen

Personalausweis: Wer diesen Fehler macht, muss mit einem Bußgeld von 3.000 Euro rechnen

Laut Grundgesetz ist jeder Deutsche dazu verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald er 16 Jahre alt wird. Zudem muss man den Reisepass oder Personalausweis auf Verlangen zur Feststellung der Identität bei der Behörde vorlegen. Das bedeutet aber nicht, dass man einen Personalausweis immer bei sich haben muss. Und während man dazu verpflichtet ist, einen Personalausweis zu haben, muss man die Kosten dafür selbst tragen. Darüber hinaus droht auch noch ein heftiges Bußgeld von bis zu 3.000 Euro, wenn man nicht aufpasst.

Personalausweis: Wann ein hohes Bußgeld droht

Manche wissen es, manche bemerken es erst, wenn es schon zu spät ist: Der Personalausweis hat in der Regel eine Gültigkeit von zehn Jahren. Anschließend ist er abgelaufen und man muss einen neuen beantragen. Einer der Gründe dafür: In zehn Jahren altert man und hat sich womöglich optisch stark verändert – insbesondere im Gesicht. Ein aktuelles Bild erleichtert die Identifikation durch Behörden. Wichtig zu wissen: Ein abgelaufener Personalausweis ist ab dem folgenden Tag ungültig und wird dann in der Regel nicht mehr als Identitätsnachweis anerkannt. Wer dann in eine Kontrolle gerät, dem droht ein saftiges Bußgeld.

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Laut § 32 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) kann das Bußgeld für einen abgelaufenen Perso bis zu 3.000 Euro betragen. Doch in der Realität dürfte dieser Höchstbetrag nur äußerst selten fällig werden. Üblicherweise verhängt die Behörde eher ein Bußgeld zwischen 10 und 80 Euro. Doch der Aufwand, einen neuen Ausweis zu beantragen, sollte der alte abgelaufen sein, kann deutlich höher sein als mit einem noch gültigen Perso.

Wer zu spät dran ist, dem droht viel Lauferei

Wer schon mal einen neuen Personalausweis beantragt hat, kennt das Prozedere. Zunächst muss man einen Termin beim Bürgerbüro machen, mit dem alten Ausweis hingehen und einen neuen beantragen. Einige Wochen später muss man erneut hin und den neuen Personalausweis abholen. Ist der alte Ausweis bei der Beantragung des neuen aber schon abgelaufen, muss man unter Umständen noch die eigene Geburtsurkunde auftreiben. Deshalb ist es empfehlenswert, sich einen Kalendereintrag zu machen, der einen zwei oder drei Monate vor dem Ablaufdatum darauf hinweist, dass der Perso bald abläuft.

Übrigens: Ab Mai 2025 kann man sich den zweiten Weg zum Bürgerbüro sparen. Der Personalausweis kommt dann mit der Post direkt von der Bundesdruckerei in Berlin. Das ist dann zwar komfortabler, kostet aber mehr.

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