Seine Identität im Internet zu bestätigen war bisher vergleichsweise umständlich. Bei der Online-Ausweisfunktion mussten Nutzer ihre Ausweiskarte an das Smartphone halten (zwecks NFC-Datenübertragung) und konnten erst im Anschluss daran die PIN eingeben. Das physische Ausweisdokument war somit stets Teil des Prozesses. Genau diesen Schritt soll das neue Smart-eID-Gesetz, das am 25. Juni 2021 bestätigt wurde und gestern, am 1. September, in Kraft trat, überflüssig machen. Mit dessen Einführung soll sich der Identifikationsvorgang auf das Smartphone und eine sechsstellige PIN beschränken. Allerdings sind die ersten Schritte zum volldigitalen Personalausweis mit einigen Komplikationen verbunden.
Nur für ganz bestimmte Smartphones verfügbar
Laut Angaben des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) soll die Smart-eID bereits im Dezember 2021 genutzt werden können. Das gilt allerdings nur für Mobiltelefone der Galaxy-S-Serie aus dem Hause Samsung. Der Grund hierfür ist simpel: Die Handys des Projektpartners aus Südkorea entsprechen den vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definierten Sicherheitsanforderungen, zu denen auch Hardware-Elemente wie ein spezieller Sicherheits-Chip gehören. Smartphone-Besitzer, deren Endgeräte die Sicherheitsanforderungen für den Handy-Personalausweis nicht erfüllen, gehen dagegen leer aus. Das BMI arbeitet eigenen Angaben zufolge aktuell daran, die Anzahl der unterstützten Geräte zu steigern. Das Ziel ist es dabei, die Smart-eID in der ersten Jahreshälfte 2022 „auf den meisten im Handel verfügbaren Smartphones“ nutzbar zu machen.
Personalausweis auf dem Handy: So wird’s gemacht
Sollte dein Mobiltelefon die technischen Anforderungen erfüllen, musst du die Online-Ausweisfunktion lediglich aktivieren, um von deren Vorteilen zu profitieren. Dazu benötigst du den PIN-Brief und deine selbstgewählte, sechsstellige PIN. Falls du diese beim Abholen des Ausweisdokuments noch nicht gesetzt haben solltest, kannst du dies im Bürgeramt oder in der Anwendung AusweisApp2 nachholen. Der Vorgang ist dabei jeweils gebührenfrei.
Klingt in etwa so wie die Totgeburt ‚De-Mail‘, aus der die Telekom jetzt ausgestiegen ist.
Gibt es wirklich Deutsche, die ihren Personalausweis in der ganzen Welt verteilen möchten, um der Kriminalität Tür und Tor zu öffnen?
Wenn ich früher im Versandhandel etwas bestellt habe, war ein Personalausweis nicht erforderlich. Warum denn jetzt?
Katastrophe, App 2 funktioniert im Ausland nicht.
Mahnung zur Ausstellung meiner neuen ID für deutsche im Ausland!!!!
Schadenersatzforderung in Millionenhöhe an Deutschland, wegen nicht Ausstellung und somit Lebensqualität sverlust, Wohnung usw.
Wer möchte für mich streiten?
Es gibt noch mehr Schadenersatzforderung !!!
Mein Leben würde zerstört und alles mir gestohlen meine Villa, Firma, Geld usw
Electronic IST nie 100% sicher, hacken geht heute in Sekunden.
Mit freundlichen Grüssen
Reni von Bifamo
5 diploma
Artist, writer, author, singer, consultant usw