Personalausweis: Das dürfen Bürger ab 2025 nicht mehr

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Bereits ab Mai 2025 müssen sich sämtliche deutschen Bürger auf Gesetzesänderungen einstellen. Dabei handelt es sich um Anpassungen, die Identifikationsdokumente wie den Reisepass und den Personalausweis betreffen. Doch was gilt es künftig zu beachten und welche Möglichkeiten bleiben den Bürgern?
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Neue Regeln für den Personalausweis

Es ist kein großes Geheimnis, dass Ausweisdokumente ihre Gültigkeit nach 10 respektive 6 Jahren (letzteres gilt für Personen unter 24 Jahren) verlieren und erneuert werden müssen. Betroffene müssen sich mangels eines flächendeckenden digitalen Konzepts immer wieder in die Wirren der deutschen Bürokratie stürzen und sich mit dem Vorgehen sowie den Vorgaben vertraut machen. Nun kommt eine weitere Regelung hinzu. Und sie betrifft das Lichtbild.

Neue Regelung beim Beantragen von Ausweisen

Wer mindestens 16 Jahre alt ist, benötigt in Deutschland einen Personalausweis. Diesen optimierte man in jüngster Vergangenheit gleich mehrfach. Nicht nur handelt es sich bei dem Dokument mittlerweile um eine Plastikkarte; biometrische Fingerabdrücke und kontaktlose Chips gehören inzwischen ebenfalls dazu. Die nächste Neuregelung tritt bereits am 1. Mai in Kraft und verbietet papierbasierte Passbilder. Wer ab diesem Zeitpunkt einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, darf das Lichtbild ausschließlich in digitaler Form bereitstellen. Allerdings nicht auf einer SD-Karte oder per E-Mail. Etwas komplizierter ist das Ganze dann schon.

Um Manipulationen am Bild vorzubeugen, dürfen Passbilder demnächst ausschließlich in professionellen Fotostudios aufgenommen werden. Fotografen können sich registrieren und die Bildinformationen anschließend auf einem gesicherten elektronischen Weg direkt an die Behörden übermitteln. Alternativ finden sich spezielle Geräte zur Lichtbildaufnahme vor Ort im Bürgeramt. Zumindest, sofern solche vorhanden sind. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) rät in diesem Zusammenhang, sich vorab mit der Behörde in Verbindung zu setzen und entsprechende Erkundigungen einzuholen.

Warum mussten ausgedruckte Lichtbilder das Feld räumen?

Die Bundesregierung nennt gleich mehrere Gründe für die neue Regelung. So heißt es vonseiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dass mit dem digitalen Lichtbild und einem gesicherten elektronischen Übertragungsweg Manipulationen von hoheitlichen Dokumenten durch Morphing verhindert werden sollen. Bei Morphing handelt es sich dabei um eine Technik, bei der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden. Dieses weist anschließend die Gesichtszüge verschiedener Personen auf.

Das BMI unterstreicht in diesem Kontext auch, dass die internationale Anerkennung, die der deutsche Pass aufgrund seiner Sicherheitsstandards im internationalen Vergleich besitzt, erhalten werden müsse. Gleichzeitig bestünde jedoch ein weiteres Ziel darin, die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen so unbürokratisch und bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten. Dank der neuen Regelung sei für die Beantragung künftig lediglich ein Weg erforderlich – der zum Bürgeramt. Und auch Qualitätseinbußen beim Einscannen papierbasierter Passbilder möchte man mit der neuen Regelung wirksam entgegentreten.

Zu den weiteren Neuerungen gehört eine postalische Direktzustellung von Reisepässen und Personalausweisen. Dies gilt allerdings ausschließlich für inländische Meldeanschriften.

1 Kommentar

  1. SK
    Wieder ein weg den Leuten auf den Keks uu gehen mit fadenscheinigen, vorgeschobenen Gründen… Als ob das im technologiefeindlichen Deutschland funktionieren würde… wird dann wahrscheinlich auch wieder nur ausgedruckt und gefaxt von der Zuständigen Behörde…
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