Mit mehr als 30 Millionen Nutzern gehört PayPal zu den beliebtesten Zahlungsdienstleistern in Deutschland. Der Bezahldienst ist bequem, bietet gebührenfreie Geldtransfers und bei Bedarf auch einen Käuferschutz. Was hingegen nicht oft vorkommen dürfte, sind Einzahlungen auf das Kundenkonto, die der Nutzer nicht erwartet. Doch genau das geschieht aktuell – und sämtliche PayPal-Kunden können potenziell betroffen sein. Doch bei dem unverhofften Geldsegen handelt es sich lediglich um den ersten Schritt einer hinterlistigen Betrugsmasche. Diese funktioniert allerdings nur, wenn auch die Opfer ihren Teil erfüllen.
Warum erhalten PayPal-Kunden Geld?
Die Verbraucherzentrale warnt gegenwärtig vor PayPal-Überweisungen von Unbekannten. Bei diesen handelt es sich nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Cyberkriminelle, die eine clevere Betrugsmasche anwenden. In einem ersten Schritt wird ein kleinerer Geldbetrag willkürlich an PayPal-Nutzer überwiesen. Daraufhin melden sich die Betrüger bei ihrem Opfer, berichten von einem Versehen und bitten um eine Rückzahlung mittels der „Freunde und Familie“-Option.
Geht das Opfer auf die Bitte ein, melden die Täter die ursprüngliche Zahlung bei PayPal als Problem. Da diese über die Option „für Waren und Dienstleistungen“ getätigt wurde, besteht darauf ein Käuferschutz. Daher bucht PayPal die Überweisung wieder zurück.
Das Perfide an der Betrugsmasche ist, dass das Opfer die Rückzahlung per „Freunde und Familie“-Option verschickt hat. Diese ist zwar gebührenfrei, dafür bietet PayPal hier keinen Käuferschutz. Im Gegensatz zu den Betrügern können die Betrogenen ihr Geld somit nicht oder nur mit großem Aufwand zurückerhalten.
So sollten Betroffene vorgehen
Was viele PayPal-Nutzer nicht wissen: Der Zahlungsdienstleister bietet eine einfache Möglichkeit, versehentlich getätigte Zahlungen sicher wieder zurückzuschicken. Dazu müssen Nutzer lediglich in der PayPal-App die fragliche Zahlung aufrufen und auf „Rückzahlung senden“ klicken. Am Desktop-PC findet sich diese Funktion derweil unter der Bezeichnung „Diesen Betrag zurückzahlen“. Auf diese Weise gilt die Rücküberweisung nicht als neue Transaktion und lässt sich folglich auch nicht ein zweites Mal zurückbuchen.