Wer online einkauft, zahlt meist mit PayPal oder Klarna. Diese Bezahldienste versprechen sorgenfreies Einkaufen durch verbraucherfreundlichen Käuferschutz. Er soll Käufer absichern, wenn die Ware etwa Mängel aufweist oder gar nicht ankommt. Doch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW sind Beschwerden über die Rückabwicklung von Zahlungen an der Tagesordnung, heißt es. Deshalb warnen die Verbraucherschützer jetzt.
PayPal: Viele Kunden beschweren sich
„Falls bei einem mit PayPal bezahlten Kauf etwas schief geht, kann der PayPal-Käuferschutz helfen“, erklärt der Bezahldienst auf seiner Internetseite. Das Wort „kann“ in diesem Satz ist dabei aber wohl ausschlaggebend. Denn wie die Verbraucherzentrale NRW berichtet, hilft PayPal nicht immer weiter, wenn man als Käufer Probleme mit der Ware hat. „Wir erleben immer wieder, dass Verbraucher:innen Schwierigkeiten haben, ihre berechtigten Forderungen bei den Zahlungsdienstleistern durchzusetzen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
„Wenn ein berechtigter Artikel, den Sie mit PayPal online bezahlt haben, zum Beispiel nicht ankommt oder nicht der Beschreibung des Verkäufers entspricht, können Sie den gesamten Kaufpreis des Artikels sowie die ursprünglichen Versandkosten bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erstattet bekommen“, erklärt PayPal. Doch ganz so einfach ist es nicht, sagt die Verbraucherzentrale. Häufig kommt es vor, dass Verbraucher in einem Schadensfall vergeblich versuchen, den Käuferschutz geltend zu machen, erläutern die Verbraucherschützer.
Verbraucherzentrale warnt vor falscher Sicherheit
Kunden legen etwa Nachweise über Produktmängel vor oder beanstanden, dass die Ware gar nicht geliefert worden ist, und erhielten trotzdem kein Geld zurück. „Ob ein Anspruch auf Käuferschutz besteht, entscheiden die Dienstleister nach eigenem Ermessen und nicht immer nachvollziehbar und zugunsten der Verbraucher:innen“, so Schuldzinski.
-> PayPal wird anders: Was Nutzer jetzt machen können
Denn was viele Kunden, die PayPal und Co. nutzen, nicht wissen: Nicht in allen Fällen greift überhaupt der Käuferschutz. Daher sei ein genauer Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter nötig. Ausgeschlossen sein können beispielsweise Dienstleistungen, digitale Produkte wie Apps und Online-Spiele oder Gutscheine. Auch wenn es zu Problemen beim Widerruf kommt – der Händler das Geld nicht zurückzahlt oder die Retoure angeblich nicht angekommen ist – springt der Käuferschutz nicht immer ein. Die Verbraucherzentrale rät: Kunden sollten bevorzugt auf ihre gesetzlichen Rechte wie Gewährleistung oder Widerruf zurückgreifen.
Was Kunden tun sollten
Viele Kunden erhoffen sich, Risiken mit einem Käuferschutz absichern zu können, der von Bezahldiensten wie PayPal angeboten wird. „Auf diesen Schutz sollte man sich jedoch nicht blind verlassen, sondern immer sorgfältig prüfen“, sagt NRW-Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen. „Denn in vielen Fällen schützen gesetzlich bestehende Käuferrechte ohnehin gut.“ Am besten sei es, vor einem Online-Einkauf zu kontrollieren, ob der Onlinehändler altbewährte Zahlungsmethoden wie den Kauf auf Rechnung anbietet.
