Paukenschlag im Mobilfunk: Telekom, Vodafone & O2 müssen sich auf Änderungen einstellen

4 Minuten
Die Bundesnetzagentur hat derzeit ein heißes Eisen zu schmieden: Was geschieht ab 2026 mit den Mobilfunkfrequenzen. Nun zeichnet sich eine Übergangslösung ab, von der vor allem du als Kunde etwas hast: Besseres Netz.
Eine Mobilfunkantenne auf einem Dach
Wie geht es mit dem Mobilfunk in Deutschland weiter?Bildquelle: Thorsten Neuhetzki / inside digital

Zur Diskussion steht seit mehreren Jahren, wie mit jenen Mobilfunk-Frequenzen verfahren wird, deren Lizenzen 2026 auslaufen. Das sind bei allen drei etablierten Netzbetreibern die Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz. Die bilden das Rückgrat der Mobilfunknetze. Eine erneute Vergabe per Auktion, wie seit dem Jahr 2000 üblich, würde den Netzbetreibern einmal mehr Milliarden-Beträge aus dem Budget ziehen. Zudem gibt es ein Problem: Vor allem im Bereich der 800-MHz-Frequenzen, die für den ländlichen Raum wesentlich sind, gibt es durch den Markteintritt von 1&1 nun vier Frequenz-Interessenten für ein Spektrum, das faktisch nur für drei Anbieter reicht. Eine Übersicht aller Mobilfunkfrequenzen in Deutschland findest du auf unserer Seite.

Mobilfunk-Frequenzen sollen fünf Jahre länger nutzbar sein

Nun wagt sich die Bundesnetzagentur aus der Deckung und legt einen Konsultationsentwurf vor. „Unsere vorrangigen Ziele sind die Verbesserung der Versorgung für alle Verbraucher und die weitere Förderung des Wettbewerbs. Wir erwägen, die bestehenden Nutzungsrechte zu verlängern, um kurzfristig ausreichend Planungs- und Investitionssicherheit herzustellen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Das ist ein echter Paukenschlag, mit dem in der Branche niemand so recht gerechnet hat.

Aus Sicht der Bundesnetzagentur sprechen gewichtige Gründe dafür, ein Vergabeverfahren nicht bereits zum Ende des Jahres 2025 durchzuführen. Die Nutzungsrechte, die Ende 2025 auslaufen, sollen vielmehr zunächst verlängert werden. Der in dieser Konsultation als erster Vorschlag zur Kommentierung gestellte Zeitraum beträgt fünf Jahre. Diese Frequenzen sollen dann zusammen mit Nutzungsrechten vergeben werden, die 2033 auslaufen. Hierüber will die Bundesnetzagentur im Jahr 2028 entscheiden.

Auflagen für Ausbau sollen schärfer werden

Müller weiter: „Wir wollen die bessere Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum ins Zentrum unserer Auflagen stellen. Eine spezifische Versorgungsauflage für dünn besiedelte Regionen soll gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land fördern.“ Vorrangiges Ziel sei es dabei, gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und im ländlichen Raum zu schaffen. Hierzu erwägt die Bundesnetzagentur, die Verlängerung mit einer spezifischen Versorgungsauflage für den ländlichen Raum zu versehen. Die Mobilfunknetzbetreiber sollen bis Ende 2028 mindestens 98 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gebieten in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s versorgen.

Ein Großteil der Haushalte Deutschlands sei bereits mit 100 Mbit/s versorgt, allerdings gibt es weiterhin noch große Unterschiede zwischen Stadt und Land. Insbesondere im ländlichen Raum gibt es überdurchschnittlich viele unversorgte Haushalte. In manchen Bundesländern liegt die Versorgung in dünn besiedelten Gebieten bei einzelnen Netzbetreibern nur bei etwa 90 Prozent, heißt es vom Regulierer. Hier setze die Auflage an. Sie könnte für diese dünn besiedelten Gebiete eine Verbesserung der Haushaltsversorgung von bis zu 8 Prozentpunkten bewirken.

Die Bundesnetzagentur erwägt zudem eine Versorgungsverpflichtung für Verkehrswege. Auch diese Versorgungsauflage würde zu einer besseren Flächenversorgung und Nutzererfahrung im Mobilfunk beitragen, so die Bundesnetzagentur. Bis Ende 2028 soll jeder Mobilfunknetzbetreiber alle Bundesstraßen mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s versorgen. Zudem sollen alle Landes- und Staatsstraßen sowie die Binnenwasserwege des Kernnetzes des Bundes mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Dadurch sollen alle Verbraucher auf Verkehrswegen unterbrechungsfrei mobiles Breitband nutzen können. Diese nun gemachten Auflagen für Ende 2028 irritieren insofern, als dass sie schon Bestandteil der Auflagen für die Netzbetreiber bis Ende 2024 waren.

Zur Gigabit-Versorgung entlang von Schienenwegen hält die Bundesnetzagentur ein gemeinsames Vorgehen beim Ausbau des öffentlichen Mobilfunks und des neuen Bahnfunks für zielführend. Hierzu sollen Mobilfunk- und Schienennetzbetreiber zu einer Zusammenarbeit verpflichtet werden.

National Roaming und Diensteanbieterverpflichtung

Last not least erwägt die Bundesnetzagentur, die Verlängerung der Nutzungsrechte mit Regelungen zur Förderung des Dienstewettbewerbs zu versehen. Dabei zieht sie verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Diese gehen von der Auferlegung eines Verhandlungsgebots bis hin zu einer Angebotspflicht. Es geht dabei im Kern darum, dass Drittanbieter wie freenet leichter Zugang zu den Netzen der Netzbetreiber bekommen sollen. Doch auch bei den Netzen selbst erwägt man richtungsweisende Änderungen. Dabei geht es um eine Regelung zu National Roaming in Form eines Verhandlungsgebotes. So werde berücksichtigt, dass der vierte Netzbetreiber im Fall einer Verlängerung erst in einigen Jahren Zugang zu weiterem Spektrum haben würde. Dieser vierte Netzbetreiber 1&1 hat allerdings gerade erst einen Vertrag mit Vodafone abgeschlossen.

Nun läuft eine Konsultationsphase, bei der die Bundesnetzagentur alle Beteiligten und Interessierten um Stellungnahmen bittet. Was am Ende wirklich passiert, werden wir wohl Anfang 2024 erfahren.

Mitreden

4 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild HarryHH

    Markteintritt von 1&1?🥴😵‍💫
    Wie viele Sendemasten haben die denn so?
    -Außer dem einen auf ihrem Hof in Montabaur😂

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  2. Nutzerbild André

    Den Unterschied zwischen Stadt und Land kann ich nur bestätigen. Wohne im Vogtland und fahre jeden Tag die B92 Adorf- Plauen. In Rebersreuth kurz vor Adorf ist die Versorgung völlig bescheiden, egal in welche Richtung man fährt. Internet Radio fällt regelmäßig aus. O2 ist nicht in der Lage dort Abhilfe zu schaffen. Es gibt noch viele andere Bereiche im Vogtland wo es seit gefühlt 100 Jahren genauso ist. Beschämend…

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  3. Nutzerbild Marco Hoffmann

    „98% der Haushalte“ oder der Rechnungsadressen?

    Vermutlich so wie immer, irgendwie halt und wenn nix an der Rechnungsadresse geht, kann man auch nichts machen. Der Markt regelt das ja echt total super, also weiter so!

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  4. Nutzerbild drache444444

    bringt doch nichts wenn die betreiber nicht gezwungen sind im mobilfunkbereich sich an versprochene geschwindigkeiten zu halten. wo ich wohne sind theoretisch 350mbit mobil verfügbar. hybrid hausanschluss mit antenne und allem auch angeschlossen uuuund es kommen zwischen 3 und 70 mbits an. ansage scamkom; ja wir müssen nichts weil bundesnetzagentur ihre regelung nicht auf mobilfunk hat ausgeweitet. hatte ne bessere verbindung mit weniger abbrüchen um 2008 rum. dsl 3000 von aol war besser als diese hybridsxheiße. zählt aber natürlich als 100mbit anschluss.

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