Parkscheibe im Auto: Das musst du beachten

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Parkscheiben sind im Auto gesetzlich vorgeschrieben, selbst Motorradfahrer müssen sie auf zeitlich limitierten Plätzen verwenden. Und obwohl das Einstellen ein Kinderspiel ist, lauern hier kleine Tücken - die zu einem Verwarngeld führen können.
Parkscheibe
Parkscheiben müssen Anforderungen erfüllenBildquelle: Bjoern Wylezich / shutterstock.com

Um die Parkdauer auf einem zeitlich limitierten Stellplatz anzuzeigen, ist die Parkscheibe in Deutschland im Auto verpflichtend. Und nicht nur das. Auch ihre Beschaffenheit ist gesetzlich vorgeschrieben. Sowohl die farbliche Gestaltung als auch die Größe von 11 x 15 cm sind festgeschrieben. Gleiches gilt für die Reihenfolge der aufgebrachten Ziffern, die die einzelnen Stunden symbolisieren. Diese Pflicht gilt sogar bei Motorrädern! Der ADAC empfiehlt Motorradfahrern die Parkscheibe gut sichtbar und möglichst mit einem Kabelbinder zu befestigen

Elektronische Parkuhren unterliegen ähnlich strengen Regeln. Sie muss auf den ersten Blick durch das blau-weiße Parkzeichen erkennbar sein. Auf dem Display muss nicht nur das Wort “Ankunftszeit” stehen, sondern die Ziffern der Zeitangabe im 24-Stunden-Format müssen eine Größe von zwei Zentimetern aufweisen. Und selbstverständlich darf die angezeigte Zeit nicht „mitlaufen“, sondern muss feststehend sein.

Wie man die Parkuhr richtig stellt

Das Einstellen der Parkscheibe ist eigentlich ein Kinderspiel, und doch machen hier viele Autofahrer einen Fehler – mit dem sie einerseits ihre Parkzeit unnötig verkürzen und der andererseits teuer werden kann. Der Startpunkt des Parkens beginnt immer zur halben oder vollen Stunde, wobei die Uhr nur vor und nicht zurückgestellt wird. Wer sein Fahrzeug also 10:05 auf dem jeweiligen Parkplatz abstellt, muss den Beginn des Parkens auf der Parkscheibe auf 10:30 einstellen. Ansonsten kann ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro verhängt werden. Teuer wird natürlich auch das Überziehen der Parkzeit. Eine halbe Stunde kann 20 Euro kosten, wer die geplante Dauer um drei Stunden überzieht, muss mit 40 Euro rechnen.

Nach Ablauf der Parkdauer ist ein erneutes Stellen der Parkscheibe nicht gestattet. Auch nach einem einfachen Vor- und Zurückfahren darf die auf dem Parkplatz limitierte Zeit nicht erneut in Anspruch genommen werden. Allerdings genügt eine kurze Strecke, die allseits bekannte Runde um den Block, um die Scheibe mit neuer Zeit hinter der Frontscheibe zu platzieren.

Aufpassen solltest du übrigens auf Parkplätzen, auf denen Kameras die An- und Abfahrtzeit protokollieren können. Hier reicht es nicht aus, einmal eine Runde über den Parkplatz zu drehen, um ein mögliches Bußgeld zu vermeiden. Auf derartigen Parkplätzen solltest du den Parkplatz tatsächlich immer komplett verlassen und nach einigen Minuten neu ansteuern, wenn du den Parkplatz länger nutzen möchtest.

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