Online-Kündigung: Dieses Urteil ändert alles

3 Minuten
Jeden Vertrag will man eines Tages kündigen. Bisher war das nicht immer ganz einfach. Ein Gerichtsurteil schafft nun Klarheit, wie einfach eine Kündigung sein muss. Das ändert alles – denn es gibt auch ein hohes Missbrauchspotential.
Online-Kündigung: Ein Urteil ändert alles
Online-Kündigung: Ein Urteil ändert allesBildquelle: Ground Picture / Shutterstock.com

Die Kündigung von Online-Verträgen über einen Kündigungsbutton muss auch ohne Anmeldung auf der Webseite möglich sein. Das hat das Landgericht München jetzt entschieden. Das Gericht hat damit Klarheit geschaffen, wenn es um den Kündigungsbutton geht, der seit einigen Jahren Pflicht ist. Das Urteil fiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Sky. Denn Sky hatte auf der Webseite des Streamingsdienstes Wow eine Kündigung nur erlaubt, nachdem du als Abonnent dich mit E-Mail-Adresse und Passwort eingeloggt hattest.

Online-Kündigung muss ohne Passwort möglich sein

„Der Kündigungsbutton ist wichtig“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. Verbraucher müssten „Online-Verträge einfach per Mausklick kündigen können“. Musst du dich erst mit Mail und Passwort anmelden, stellt dies aus Sicht der Verbraucherschützer „eine unnötige und rechtswidrige Hürde dar, die eine Kündigung erschwert“.

Zum Hintergrund: Wer im Internet kostenpflichtige Abonnements oder sonstige Laufzeitverträge anbietet, muss seit Juli 2022 auf seiner Webseite einen sogenannten Kündigungsbutton bereitstellen. Diese Schaltfläche muss unter anderem unmittelbar und leicht zugänglich sein. Die Startseite des Streamingdienstes Wow enthielt zwar ganz unten einen Link mit der Aufschrift „WOW Abo kündigen“. Doch dieser führte nach Darstellung des vzbv zu einer Unterseite, in der du deine E-Mail-Adresse und dein Passwort eintippen musstest. Erst nach erfolgreicher Anmeldung war eine Kündigung möglich.

Das Landgericht München schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass diese Gestaltung des Kündigungsprozesses rechtswidrig ist. Nach den gesetzlichen Vorgaben müsse ein Kündigungsbutton unmittelbar zu der Seite führen, auf der du deine Kündigungserklärung per Mausklick abgeben kannst. Außerdem müsse eine Kündigung auch allein durch die Angabe von Namen und weiteren gängigen Identifizierungsmerkmalen wie Anschrift und/oder Geburtsdatum möglich sein. Die Abfrage eines eventuell schon vor langer Zeit erstellten Passwortes, schränke die Kündigungsmöglichkeit unnötig ein. Denn möglicherweise kannst du dich nicht mehr an das Passwort erinnern. Sky hat gegen das Urteil Berufung zum Oberlandesgericht München (6 U 4292/23 e) eingelegt.

Urteil bietet hohes Missbrauchspotential

Das Problem an dem Urteil: Reicht bei einer Online-Kündigung dein Name und deine Adresse, so kann theoretisch jeder jedes Abo kündigen. Denkbar wäre beispielsweise, dass jemand dem oder der Ex-Partnerin eins auswischt, indem er sämtliche Abos ohne das Einverständnis des anderen kündigt. Ob das im Sinne des Gerichts und der Verbraucherschützer ist, darf bezweifelt werden. Zwar sind solche Kündigungen auch früher per Post schon möglich gewesen. Da hier aber in der Regel eine Unterschrift notwendig war, befand man sich schnell im Bereich der Urkundenfälschung. Ob das Ausfüllen eines Online-Formulars mit fremden Daten eine Urkundenfälschung darstellt, dürfte früher oder später weitere Gerichte beschäftigen.

Und was sagst du?

Bitte gib Dein Kommentar ein!
Bitte gibt deinen Namen hier ein