Die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ein Identitätsnachweis, der aus zwei Punkten besteht. Gleichzeitig dient er zum Schutz eines Benutzerkontos, besonders beim Online-Banking. Der erste Faktor ist beispielsweise deine Geldkarte und der zweite Faktor ist der PIN-Code der Karte oder auch deine eigene Unterschrift. Trotzdem bestehen einem Gerichtsurteil zufolge Zweifel bei der Nutzung dieser Methode.
Online-Banking: Probleme beim Push-TAN-Verfahren
Um jegliche Bankgeschäfte auf mobilen Endgeräten wie einem Smartphone, Tablet oder Computer abzuwickeln, wird das sogenannte Push-TAN-Verfahren benötigt. Falls du eine Überweisung auf deinem Smartphone tätigen möchtest, funktioniert die Push-TAN auf einem Gerät, auch wenn sie auf einer anderen App angezeigt wird. Einem Urteil des Landesgerichts Heilbronn zufolge kann genau das künftig zu Problemen führen. Denn die Autorisierung findet nicht „aus wenigstens zwei voneinander unabhängigen Elementen“ statt. Für Banken kann das fatale Folge haben, denn im Falle eines Betrugs könnte es dazu kommen, dass sie den Schaden ihrer Kunden ersetzen müssen.
Wie kam es zu dem Gerichtsurteil? Der Kläger fiel auf einen Telefonbetrüger rein, der sich als IT-Mitarbeiter der Bank ausgewiesen hatte. Laut dem Betrüger soll ein Dritter sich Zugang zu seinem Bankkonto verschaffen und bereits zwei Zahlungen getätigt haben. Nur mithilfe von drei TAN-Nummern könne der angebliche IT-Mitarbeiter die Vorgänge rückgängig machen. Diesen Anweisungen folgte der Kunde.
Online-Banking: Keine Daten weitergeben
Der Vorfall fand am 24. September 2021 im Kreis Heilbronn statt. Jedoch kam der Anruf dem Opfer verdächtig vor und somit entschied er sich ein paar Tage später, genauer gesagt am 7. Oktober 2021, bei seiner Bankfiliale in Heilbronn anzurufen und nachzufragen. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass zwei Abhebungen von insgesamt 8.433,72 Euro von seinem Konto entnommen worden sind.
Das Gericht betonte: „Dabei leuchte jedem ein, dass Onlinebanking eben nur erfolgt, gerade nicht telefonisch oder schriftlich, egal, wer sich am Telefon wegen angeblicher Maßnahmen meldet.“ Deswegen wies das Gericht zwar generell auf die möglichen Unsicherheiten beim Push-TAN-Verfahren hin, wies die Klage des Bankkunden gegen seine Bank aber letztlich ab.
Never Ever Online Banking .
Das Problem, – wenn etwas falsch läuft, dann muß der Verbraucher, Kunde, beweisen, was er falsch gemacht hat.
Wir erwarten die Beweislastumkehr, dann können wir beruhigt einsteigen.
😎😎😇😇
Wie in der Politik, es wird immer viel Versprochen, aber nichts gehalten !!