„Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich“, betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. „Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei“, erläuterte Lauterbach. Der Minister will seinen Vorschlag heute, am 06. März 2023 dem Bundeskabinett vorstellen. Zugleich will er auch das E-Rezept verbindlich machen. Dank der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen Unterlagen wie Röntgenbilder auf CD, Faxe und Papierkarten überflüssig werden. So können sich Mediziner, Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeuten nur mit ein paar Klicks ein genaueres Bild vom Gesundheitszustand ihrer Patienten schaffen. Zudem können sie auch in die Krankengeschichte lückenlos einsehen.
ePA: Genauere und bessere Behandlung
Dem Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) zufolge sei der Patient mit der elektronischen Patientenakte der Herr über seine Daten. „Er bekommt eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde, Medikamente.“ So könne sein Arzt schnell erkennen, welches Medikament er zusätzlich verordnen soll und ob es irgendwelche Wechselwirkungen gäbe. „Außerdem sieht er, ob sein Kollege schon vorher dasselbe untersucht hat.“ Lauterbach will technisch pragmatisch vorgehen. „Wir warten nicht, bis es für alle Befunde eine standardisierte Datenstruktur gibt.“ Erst einmal werde es möglich sein, PDF- oder Word-Dateien einzuspeisen. Das Ziel der ePA ist es, die Versorgung effektiver und besser zu machen, indem beispielsweise Mehrfachuntersuchungen überflüssig werden.
Doch bereits seit Januar 2021 gibt es die elektronische Patientenakte für alle 74 Millionen gesetzlich Versicherten. Laut Lauterbachs Angaben nutzen diese aber weniger als ein Prozent. Außerdem ist dieses freiwillige Angebot kaum bekannt und wird selten von den Krankenkassen beworben.
ePA: Bereitet nun schon Probleme?
Bei der Vernetzung der Praxen gibt es bereits Verzögerungen. Dazu drängen mehrere Fragen zu einem Streit über den Datenschutz. „Der BfDI fordert weiterhin, dass ein dokumentengenaues Berechtigungsmanagement für alle Versicherten ermöglicht wird und nicht nur für diejenigen mit eigenem Frontend, also zum Beispiel Tablet oder Smartphone“, erklärte ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber.
Da reiben sich schon einige die Hände, was man mit allen Daten so anstellen kann. Und ab wann wird die Freigabe EU-weit gemacht?
Und was kostet an Strom, so eine E-Akte über die Jahre aufzubewahren?
Die Krankenhäuser werden immer weniger und weniger, weil es kein Geld gibt, wozu dann die E-Akte?
Wenn jemand seine Krankenakte jedem Arzt kenntlich machen muß, so haben Patienten, welche in psychiatrischer Behandlung waren oder sind, ganz schlechte Karten. Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen, dass ich von Ärzten anderer Fachrichtungen nicht mehr ernst genommen wurde. Anstatt mich gründlich zu untersuchen, bekam ich mehrfach die Aussage, dass es sich bei mir um psychosomatische Ursachen handelt, welche mein Psychiater behandeln solle. Und dies ohne jegliche Untersuchung. Gibt man einem Arzt keine Einsichtsmöglichkeit in seine elektronische Patientenakte, so ist das Arzt-Patientenverhältnis von vornherein gestört.
Die totale Kontrolle – auch noch über das ,was du mit deinem Arzt besprichst. Ich lehne das ab. Der Datenschutz ist gar nicht gegeben. Er nützt nur dem Staat und nicht dem Bürger.