- Auch nützlich: Unser Tarif-Rechner
Erlassung der O2 Grundgebühr
Wer als Selbstständiger fungiert und gegenwärtig einen neuen Mobilfunk-Vertrag benötigt, der kann von der ab sofort laufenden O2-Aktion profitieren. Dabei wird Neukunden, die bis zum 31. Oktober 2020 einen neuen Vertrag abschließen, die Grundgebühr auf ihre Tarife bis zum Jahresende erlassen. Das gilt nur für die Tarife, die eine minimale Vertragslaufzeit von 24 Monaten vorweisen. Dafür ist es nicht relevant, ob es sich bei dem Vertrag um einen reinen Tarif-Abschluss oder gleichzeitig auch um einen Hardware-Kauf handelt. Die Befreiung erfolgt laut Telefónica Deutschland tagesgenau ab dem Zeitpunkt der Aktivierung der SIM-Karte. Wer an der Aktion teilnehmen möchte, sollte schnell zugreifen. Denn obgleich das Angebot noch bis zum 31. Oktober gilt, wird die Grundgebühr in jedem Fall nur bis zum Jahresende erlassen. Das bedeutet, dass Nutzer, die ihre Verträge zeitnah abschließen, von vier bis fünf Monaten ohne Grundgebühr profitieren, während späte Teilnehmer nur zwei freie Grundgebühren erhalten.Weitere laufende O2-Aktionen für Selbstständige
Parallel zur oben genannten Aktion, bietet Telefónica Deutschland auch einige weitere Spezialangebote für Selbstständige, wobei diese nicht mit der Grundgebühr-Aktion kombinierbar sind. So bekommen Kunden in den Gigabyte-Tarifen doppeltes Datenvolumen ohne Aufpreis. Also beispielsweise 40 statt 20 GB (M Boost) oder 120 statt 60 GB (L Boost). Zu den weiteren Vorteilen gehört eine kostenlose EU-Flat in den O2-Unlimited-Tarifen, für unbegrenzte Telefonie und SMS von Deutschland ins EU-Ausland und ein Kombi-Vorteil von bis zu 50 Prozent bei zusätzlichen Verträgen.Über unsere Links
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