Wer ein neues Produkt kauft, sei es ein Smartphone oder ein Saugroboter, erwartet in der Regel, dass dieses eine ganze Weile funktionstüchtig bleibt. Und das ist meistens auch der Fall. Zumindest im Durchschnitt. Denn einige Geräte geben bereits während des zweijährigen Gewährleistungs-Zeitraums den Geist auf. Galaxus und Digitec haben eine Liste mit Produkten aufgestellt, die vergleichsweise oft und schnell kaputtgehen.
Kaufen oder Nichtkaufen, das ist hier die Frage
Galaxus und Digitec haben sich zwischen Februar 2023 und März 2025 Produkte angeschaut, die des Öfteren bereits innerhalb der ersten 24 Monate in die Reparatur müssen. Angeführt wird die Liste dabei von den E-Scootern – gefolgt von smarten Ringen, Hoverboards, Kaffeevollautomaten, Whirlpools, 3D-Druckern und Saugrobotern. So schicken Verbraucher 6,99 Prozent der E-Scooter bereits innerhalb der gesetzten Frist zurück. Das klingt im ersten Moment zwar nicht nach viel, übersteigt den Durchschnitt von 0,48 Prozent jedoch um ein Vielfaches.
Die Verantwortlichen führen die hohen Garantiefallquoten auf Flüssigkeiten-Kontakt, bewegliche Teile sowie Elektronik im Allgemeinen zurück. Ferner würden ein unsachgemäßer Umgang sowie mangelnde Wartung für viele Garantiefälle sorgen. E-Scooter seien beispielsweise oft nicht für Schotterstraßen, Pflastersteine, Schlamm, Wiesen und Sand ausgelegt, während Kaffeemaschinen ohne Entkalkung schnell ins Gras beißen können. Spannender wird es derweil bei der Betrachtung der smarten Ringe. „Wir sprechen bei Smart Rings von Produkten der ersten Generation“, so Andrea Fricke, bei Galaxus verantwortlich für das Mobile-Sortiment. Demnach seien die Geräte bisher nicht gänzlich ausgereift und das Bild würde sich hier schon bald ändern.

Was steht Verbrauchern zu?
Oft ist im Kontext eines schnellen Verschleißes von einer sogenannten geplanten Obsoleszenz die Rede. Dabei verkürzen Hersteller die Lebensdauer von Produkten absichtlich, damit Verbraucher zeitnah neue Produkte erwerben. Im aktuellen Fall dürfte das jedoch weniger zutreffen, da die Geräte bereits vor Ablauf des Gewährleistungs- respektive Garantie-Zeitraums ausgetauscht werden müssen.
In Deutschland ist eine zweijährige Gewährleistung nämlich im Gesetz verankert und kann nicht umgangen werden. Im Gegensatz zur Herstellergarantie, bei der es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Ein Gewährleistungs-Anspruch besteht allerdings ausschließlich gegenüber dem Händler. Doch auch hier gibt es einen Haken: die Beweislastumkehr. Diese besagt, dass Käufer im zweiten Gewährleistungsjahr unter Umständen einen Beweis erbringen müssen, dass der Mangel nicht selbst verschuldet ist.
Da die meisten großen Hersteller eine freiwillige zweijährige Garantie anbieten, können Käufer getrost auch bei E-Scootern und Kaffeevollautomaten zugreifen. Zumindest, wenn man den möglichen Stress bei einem Garantiefall samt Zeitverlust und einem vorübergehenden Verzicht auf das Produkt nicht scheut. Andernfalls sollte man beispielsweise einen handelsüblichen Staubsauger einem Saugroboter möglicherweise vorziehen.
Weitere nützliche Infos zur Garantie, Gewährleistung und dem Widerrufsrecht finden sich in unserem Ratgeber:
