Neues TÜV-Gesetz: Fast zwei Millionen Autofahrer müssen jetzt 50 Euro mehr zahlen

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Alle zwei Jahre wird die Hauptuntersuchung fällig. Ob beim TÜV, bei der Dekra oder der GTÜ: An der HU kommt keiner vorbei. Und nun müssen rund zwei Millionen Autofahrer mindestens 50 Euro mehr abdrücken. Das schreibt der Gesetzgeber vor.
Neues TÜV-Gesetz: Fast zwei Millionen Autofahrer müssen jetzt 50 Euro mehr zahlen

Neues TÜV-Gesetz: Fast zwei Millionen Autofahrer müssen jetzt 50 Euro mehr zahlen

Wer eine grüne Plakette auf seinem Nummernschild hat, muss noch in diesem Jahr zur Hauptuntersuchung. Autofahrer, deren HU-Plakette orange ist, müssen erst 2025 zum TÜV, zur Dekra oder einer anderen Prüfstelle. Und wer dieses Jahr bereits bei der Hauptuntersuchung war, hat bereits eine blaue Plakette auf seinem Kennzeichen und muss erst 2026 mit seinem Pkw wieder auf die Hebebühne. Zu den rund 140 Euro, die TÜV, Dekra und Co. für Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung verlangen, kommen jetzt für knapp zwei Millionen Autofahrer aber mindestens 50 Euro dazu.

Deshalb müssen viele Autofahrer jetzt 50 Euro mehr zahlen

In diesem Jahr gab es auf Deutschlands Straßen fast eine Million Wohnmobile. Hinzu kommen knapp 750.000 Wohnwagen. Autofahrer, die ein solches fahrbares Zuhause besitzen, müssen jetzt alle zwei Jahre zusätzlich zur Hauptuntersuchung eine neue Prüfung durchführen lassen. Und für diese berechnen TÜV, Dekra und freie Werkstätten zwischen 50 und 100 Euro.

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Der Grund: Die Gasprüfung wurde im neuen Paragraf 60 (Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen) in die Straßenverkehrsordnung (StVZO) aufgenommen. Aus der Empfehlung wird für Autofahrer jetzt also eine Pflicht. Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen müssen demnach alle zwei Jahre die verpflichtende Prüfung durchführen. Dabei ist sie unabhängig von der Hauptuntersuchung. Es bleibt aber noch Zeit.

So lange bleibt noch und diese Strafen drohen

Hat man ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen und die gesetzlich verpflichtende Gasprüfung noch nicht erledigt, kann man sich noch Zeit lassen. Bis zum 19. Juni 2025 können Autofahrer die Prüfung nachholen. Wer das bis dahin aber nicht erledigt hat, dem droht bei einer Kontrolle ein Bußgeld. Wer die Frist um mehr als zwei Monate überschreitet, muss mit einer Strafe von 15 Euro rechnen. Ab vier Monaten werden 25 Euro fällig und wer auch nach acht Monaten nach dem Stichtag keine Gasprüfung gemacht hat, muss mit 60 Euro Bußgeld rechnen.

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