Normalerweise möchte man im Urlaub abschalten, den Alltagsstress vergessen und entspannen. Doch das ist nicht immer möglich. Denn als Urlauber wird man nicht selten vor den Kopf gestoßen. Mal fallen Flüge aus, mal entsprechen Unterkünfte nicht den Erwartungen und manchmal meldet der Reiseveranstalter sogar Insolvenz an. Letzteres ist jüngst gleich mehrmals geschehen – mit teilweise fatalen finanziellen Folgen für Reisende. Umso wichtiger sind Regeln, die die Verbraucher schützen sollen. Doch ebendiese sollen aktuell alles andere als gestärkt werden.
Anzahlung soll um 25 Prozent steigen
„Die Europäische Kommission plant, dass Pauschalreisende künftig deutlich mehr Vorkasse leisten sollen, als das bislang in Deutschland üblich ist“, so Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Der vzbv fordere von der EU eine starke Position für Verbraucher. Und dafür gibt es gute Gründe. Denn während die Anzahlung für Pauschalreisen hierzulande aktuell in der Regel die 20-Prozent-Marke nicht überschreitet, sieht der Vorschlag der EU-Kommission eine Erhöhung auf und um 25 Prozent vor.
Das bedeutet etwa, dass Reisende, die gezwungen sind, ihren Urlaub abzusagen, einen höheren Betrag nicht mehr wiederbekommen. Ferner sieht der Entwurf Ausnahmen für noch höhere, nach oben nicht begrenzte Vorauszahlungen vor und enthält nach Einschätzung der Verbraucherschützer zahlreiche Schlupflöcher für Unternehmen. „Diese könnten dazu führen, dass verkaufte Reisen am Ende gar nicht unter den Schutz des Pauschalreiserechts fallen“, so der vzbv in einer Pressemeldung.
Viel Optimierungspotential
Die Verbraucherzentrale fordert die Bundesregierung und das neugewählte Europäische Parlament auf, nachzubessern. Demnach dürfen einerseits deutsche Vorkassenregelungen nicht aufgeweicht werden. Während Anzahlungen für Pauschalreisen andererseits auch in Ausnahmefällen die 40-Prozent-Grenze nicht überschreiten sollen.
Hinzu kommt, dass für die Urlauber oftmals nicht klar ist, dass sie „verbundene Reiseleistungen“ anstelle von Pauschalreisen buchen. Diese sind jedoch schlechter geschützt. Fällt hier etwa ein Flug aus, müssen Reisende das Hotel dennoch bezahlen. Daher fordert der vzbv, möglichst viele Reisepakete gesetzlich als Pauschalreisen zu definieren. Auch sollen Reiseveranstalter Verbraucher bereits im Buchungsprozess unmissverständlich darüber informieren, ob es sich um eine Pauschalreise handelt.
Zu guter Letzt wünscht sich die Verbraucherzentrale Reiseschlichtungsstellen in allen EU-Mitgliedsländern, die Urlauber dabei unterstützen sollen, ihre Rechte durchzusetzen. Reiseveranstalter, Verkäufer und Vermittler von Pauschalreisen sollen Gesetzgeber derweil zur Teilnahme verpflichten.