Neue Regelung für Solarmodule: Sie greift bis Ende 2024

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Die Solarmodule, die in Deutschland für PV-Anlagen verwendet werden dürfen, unterliegen bestimmter Verordnungen. Wie jeder Teil der deutschen Bauindustrie gilt es gewisse Normen und Mindestanforderungen zu erfüllen. Eine Veränderung dieser Bedingungen schafft nun neue Möglichkeiten.
Neue Regelung für Solarmodule - sie greift bis Ende 2024
Neue Regelung für Solarmodule - sie greift bis Ende 2024Bildquelle: Shutterstock

Am 28. August 2024 hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Ausgabe 2024/1 (MVV TB 2024/1) offiziell veröffentlicht. Sie ist die Vorlage, an der sich die einzelnen Bundesländer orientieren, wenn neue Vorschriften in Landesrecht umgesetzt werden sollen. Bis Ende 2024 sollen nun sämtliche Bundesländer bis auf zwei Ausnahmen die Integration der neuen Vorgabe vorgenommen haben. Sechs Bundesländer gelten bereits als Vorreiter und haben die wichtige Änderung bereits integriert, darunter Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg sowie Niedersachsen.

Neue Regelung für Solarmodule unterstützt Trend zu größeren Modulen

Schon vor einem Jahr hatte die Behörde die sogenannte Drei-Quadratmeter-Regel in ihre entsprechende Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) aufgenommen. Die inzwischen erfolgte offizielle Freigabe gilt jedoch als Startschuss für die Umsetzung auf Ebene der Bundesländer. Bisher hatte Deutschland einen unfreiwilligen Sonderstatus, was die Möglichkeiten zum Verbau von Solarmodulen betraf. Hier galt die sogenannte Zwei-Quadratmeter-Begrenzung für einzelne Solarmodule. Wer Solarmodule mit einer größeren Fläche auf Dächern mit einer Neigung von bis zu 75 Grad installieren wollte, brauchte eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung. Ein Verfahren, das sowohl aufwendig als auch zeitintensiv ist. Viele Solaranlagen wurden durch die Regelungen ausgebremst. Doch auch ein weiteres Problem ergab sich daraus.

Innerhalb von Europa nahm Deutschland mit der 2-Quadratmeter-Regelung einen Sonderstatus ein. Überall sonst gibt es keine Größenbeschränkung für die Installation von Solarmodulen. Nachdem die Muster-Verwaltungsvorschrift nun geändert ist, können auch deutsche Kunden und lokale Solarteure von den größeren und leistungsstärkeren Modulen profitieren. Insbesondere für die ausführenden Firmen ist diese Rechtssicherheit notwendig, um ihren Kunden eine größere Produktvielfalt ohne rechtliche Risiken bieten zu können. International haben sich bereits größere Module durchgesetzt. Möchte Deutschland von günstigen Modulen aus dem Ausland profitieren, müssen die Bauvorschriften sich diesem Trend somit anpassen.

Größe der Module steigert nicht automatisch die Effizienz

Nicht jedes Solarmodul, das größer ausfällt, ist jedoch zwingend effizienter. Der Markt fragt weltweit stetig nach leistungsstärkeren und größeren Solarmodulen. Dabei lauern jedoch einige Stolpersteine auf Interessenten. Größere Module haben automatisch eine größere Leistung als kleinere PV-Module. Der Modulwirkungsgrad ist jedoch ausschlaggebend dafür, wie gut ihre Leistung im Verhältnis zueinander abschneidet. Gerade auf Schrägdächern können die Montage und Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt sein. PV-Installateure müssen die einzelnen Module per Hand manövrieren. Je höher also die Schräge des Daches, desto riskanter ist es für sie, große Module zu installieren. Ebenso können die großen Solarmodule nebeneinander gegebenenfalls nicht die Fläche des Daches sinnvoll abdecken. Das ist primär eine preisliche Frage, denn je mehr Solarmodule desselben Typs du in einem Auftrag beziehst, desto geringer sind die Kosten pro Modul für dich im Angebot.

Mit den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg sowie Niedersachsen haben zwar erst sechs Bundesländer die neue Regelung bereits integriert. Die sechs Bundesländer zusammen decken jedoch bereits 70 Prozent des deutschen Markts ab. Acht Bundesländer wollen bis zum Ende des Jahres mit der Umsetzung fertig sein, darunter Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Lediglich Bremen und Schleswig-Holstein planen die Umsetzung bis Frühjahr 2025.

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