Neue Regelung: Das sollen Fußgänger bei Rot bald dürfen

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Wer als Fußgänger bei Rot über die Straße geht, wird nicht nur überfahren, sondern zahlt auch noch ein Bußgeld. So war es zumindest bisher. Nun macht jedoch eine neue Regelung von sich hören, die zumindest auf den ersten Blick beinahe unfassbar wirkt.
Fußgängerampel, Ampel

Fußgänger sollen auch bei Rot über die Straße dürfen

Die ersten Lichtsignalanlagen wurden bereits vor mehr als 100 Jahren zur Regelung des Straßenverkehrs installiert. Seither haben sich Ampeln bewährt und stellen heute einen essenziellen Teil der Infrastruktur dar. Das Funktionsprinzip scheint dabei sowohl simpel als auch ausgereift zu sein. Doch ganz so einfach, wie es zunächst scheint, ist es um die Ampel dann doch nicht bestellt. Einerseits wissen viele Autofahrer und auch Fußgänger eben nicht, was die Ampel alles kann und welche Regeln abseits der offensichtlichen gelten. Letzteres kann zu Bußgeldern führen. Andererseits werden die Lichtsignalanlagen auch selbst weiterentwickelt. Etwa mittels KI-Funktionen oder der Einführung eines vierten Lichts. Nun werden die Stimmen rund um eine weitere Neuerung laut: Fußgänger sollen die Straße auch bei Rot überqueren dürfen. Zumindest unter bestimmten Voraussetzungen.

Fußgänger sollen bei Rot über die Straße

In New York ist es ab sofort erlaubt, die Straße bei einer roten Ampel zu überqueren. Bisher mussten in solchen Fällen bis zu 300 US-Dollar Strafe gezahlt werden. Zumindest, wenn die Polizei nicht gerade ein Auge zudrückte. Doch nun ist es auch offiziell erlaubt.

Warum das so ist, erklärt Roland Stimpel vom Fußgängerverband „Fuss e.V.“ gegenüber der Rheinischen Post: „Für Fahrzeuge gibt es Abbiegepfeile aus Blech; damit dürfen sie bei Rot rechts abbiegen. Damit ist das Tabu durchbrochen, dass man bei Rot immer stehenbleiben muss“, so Stimpel. Warum solle es dann nur für Fußgänger weiter gelten, die sich an Ampeln oft die Beine in den Bauch stünden?

Der Verband fordert nun, Grünpfeile zum freien Gehen auch in Deutschland an allen Ampeln zu montieren, an denen die Übersicht über die Fahrbahn gut sei: „Wer sich sicher fühlt, guckt und geht. Wer sich auf Grün verlassen will, wartet wie bisher“, besänftigt Stimpel.

Keine Bußgelder mehr

Was viele Bürger nicht wissen: Auch Fußgänger müssen sich in Deutschland an die Straßenverkehrsordnung halten. Müssen nicht im Sinne von, dass sie ansonsten von einem Auto überfahren werden könnten. Sondern, im Sinne, dass sie andernfalls mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 350 Euro rechnen müssen. Für das Missachten von Rotlicht fallen die Geldstrafen allerdings weniger drakonisch aus. Lediglich 5 Euro müssen Fußgänger zahlen, sollte die Polizei diese erwischen. Bei einem Unfall verdoppelt sich die Strafzahlung allerdings. Und die gleichen Bußgelder gelten übrigens auch, wenn man die Fahrbahn an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle überquert.

Bildquellen

  • Neue True-Crime-Serie auf Netflix: Fer Gregory / shutterstock.com
  • Fußgänger sollen auch bei Rot über die Straße dürfen: Peeradontax / shutterstock.com

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