Neue Regelung beim Rückwärtsfahren: Das sollten Autofahrer wissen

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Ob beim Ein- oder Ausparken, ob beim Wenden oder in die Garage fahren: Den Rückwärtsgang braucht man nur selten. Aber ohne geht es auch nicht. Nun tritt eine neue Regelung in Kraft, die sich auf das Rückwärtsfahren auswirkt.
Neue Regelung beim Rückwärtsfahren: Das sollten Autofahrer wissen
Neue Regelung beim Rückwärtsfahren: Das sollten Autofahrer wissenBildquelle: Blasius Kawalkowski / inside digital

In Städten mit engen Parkplätzen dürften die gefahrenen Kilometer beim Rückwärtsfahren deutlich höher ausfallen, als jene aller Autofahrer, die Städte meiden. Dabei fahren viele nur ungern rückwärts. Der Hauptgrund dafür: Im Vergleich zum Vorwärtsfahren ist die Sicht nach hinten deutlich eingeschränkt. Aufgrund dessen und der geringeren Kontrolle über das Auto besteht ein höheres Risiko, andere Verkehrsteilnehmer oder Hindernisse zu beschädigen. Doch ab sofort gilt ein neues Gesetz, das das Rückwärtsfahren vereinfachen soll.

Rückwärtsfahren: Das gilt ab sofort

Vor dem Rückwärtsfahren ist es wichtig, die Außenspiegel so einzustellen, dass man den größtmöglichen Bereich hinter dem Fahrzeug sehen kann. Ist man sich unsicher, hilft es, über die Schulter nach hinten zu schauen. Vor allem aber sollte man langsam fahren. Darüber hinaus statten Autobauer seit vielen Jahren mit Einparkhilfen aus. Entweder gibt es akustische Signale, die den Autofahrer mit einem Piep-Ton vor Hindernissen warnen und einen wissen lassen, wie weit man von einem anderen Auto entfernt ist. Oder es ist eine Rückfahrkamera vorhanden, die sich automatisch einschaltet, sobald man den Rückwärtsgang einlegt. Auf einem Display im Cockpit kann man beim Rückwärtsfahren anschließend sehen, wohin man fährt.

Bei Rot fahren? Ja, in diesen 3 Fällen ist es erlaubt

Beide Rückfahrassistenten soll das Ausparken und Rückwärtsfahren sicherer machen. Doch während sie bislang optional waren und Autobauer häufig einen Aufschlag haben wollten, sind sie nun dazu verpflichtet, einen solchen Assistenten im Fahrzeug einzubauen. Dabei bleibt es dem Hersteller frei, ob er auf Sensoren oder eine Kamera oder gar beides setzt.

Nicht alle Autos betroffen

Der Assistent beim Rückwärtsfahren ist neben dem adaptiven Bremslicht, das wir hier erklären, und sieben weiteren Assistenten ab sofort in allen Neuwagen Pflicht. Der TÜV Nord warnt in diesem Zusammenhang mit höheren Preisen für Neuwagen. „Besonders Kleinwagen sind hiervon betroffen, weil sie noch nicht standardmäßig mit diesen Systemen ausgerüstet sind“, erklärt der TÜV. Aber: Ohne diese Systeme erhalten Fahrzeuge keine Typzulassung in der EU. Die EU-Verordnung zielt darauf ab, die Anzahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

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2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Steinhäuser Hans

    Ich halte E. FAHRZEUGE für Brandgefählich um es abzukürzen was ist den dann wenn ein E. LKW in Brand gerät gibt es dafür auch Löschcontainer.? Ich Persönlich werde mir nie ein solches Fahrzeug kaufen nicht weil es zu teuer wäre.
    Der Politische Wille ist mir Suspekt. Fachiddioten wie H. Habeck bringen alles ins Wanken ( Fachidiot ist kein Schimpfwort) kommt aus dem Griechichen warum kann man Naachlesen……

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  2. Nutzerbild Brandstätter Ludwig

    Wenn ich Autoscooter fahren will, gehe ich auf das Oktoberfest. Aber nicht mal da gehe ich hin!
    O.k., wenn ich nur in Großstädten oder Kurzstrecken im Flachland fahre, sage ich nichts.
    Aber wie ist das im Gebirge, wie weit komme ich hier? Darüber wird nie gesprochen!
    Reichweiten hier unter 500 bis 600 km sind undiskutabel!

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