Neue Regeln und Strafen: Das ändert sich 2025 für dich

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Das Jahr 2025 ist da und bringt zahlreiche Änderungen mit sich: Sei es beim Deutschlandticket, bei der Mülltrennung oder beim Smartphone-Kauf. Wir fassen dir alle wichtigen Neuerungen zusammen, die dich 2025 erwarten.
Neue Regeln und Strafen: Das ändert sich 2025 für dich

Neue Regeln und Strafen: Das ändert sich 2025 für dich

Die erste neue Vorgabe ist bereits vier Tage vor Jahreswechsel in Kraft getreten und schreibt USB-C als einheitlichen Ladestandard vor. Apple hat bereits reagiert und iPhones mit Lightning-Anschluss aus dem Verkauf genommen. Doch neben einheitlichem Laden tut sich auch etwas beim Banking, das viele Verbraucher freuen dürfte. Mehr dazu gleich.

USB-C wird Pflicht

Ab dem 28. Dezember 2024 ist USB-C in der EU als einheitlicher Anschluss zum Aufladen von tragbaren Kleingeräten festgeschrieben. Dazu zählen etwa Smartphones, Tablets, tragbare Videospielkonsolen, Tastaturen, Kopfhörer und E-Reader. Ab Frühjahr 2026 gehören auch Notebooks dazu. Die neue Vorschrift soll Elektroschrott vermeiden und dafür sorgen, dass Ladekabel einheitlich für alle Geräte genutzt werden können.

Jedoch ist nicht jeder USB-C-Stecker und jedes Kabel identisch. Auch wenn die Kabel in Zukunft also in jedes Gerät passen, heißt es nicht, dass jedes Kabel gleich schnell auflädt oder zusätzliche Funktionen wie Daten- oder Bildübertragung unterstützt.

Hersteller hatten bereits mehrere Jahre Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten und haben bereits in den vergangenen Jahren neu vorgestellte Geräte mit USB-C ausgestattet. So fällt das Inkrafttreten kaum auf. Lediglich ältere iPhones und diverse E-Book-Reader wurden vor dem Jahreswechsel aus dem Verkauf genommen.

Sofortüberweisung wird 2025 kostenfrei

Eine positive Neuerung erwartet dich 2025 beim Banking. Ab dem 9. Januar dürfen Banken für eingehende Überweisungen aus allen 20 Euro-Ländern keine Gebühren mehr berechnen. Und ab dem 9. Oktober ist die Sofortüberweisung ebenfalls für alle Banken verpflichtend kostenfrei.

Zukünftig kannst du also sowohl innerhalb Deutschlands als auch in andere Euro-Länder kostenfrei und in Sekundenschnelle Geld senden und erhalten. Für EU-Länder ohne Euro wie Schweden oder Polen gilt eine längere Übergangsfrist. Doch auch hier sollen Sofortüberweisungen perspektivisch kostenfrei sein.

Einreisegenehmigung für Großbritannien

Während die EU mit neuen Regeln beim Geldtransfer enger zusammenrückt, macht sich beim Reisen nach Großbritannien der Brexit bemerkbar. Ab dem 2. April benötigen EU-Bürger bei der Einreise ins Vereinigte Königreich eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Diese kostet 10 Pfund (ca. 12 Euro) und ist zwei Jahre gültig.

Die Beantragung erfolgt online unter gov.uk und eine Genehmigung wird innerhalb von 72 Stunden erteilt. Man muss sich also mehrere Tage vor Reisebeginn aktiv darum kümmern. Achte darauf, die ETA nur auf der offiziellen Webseite zu beantragen, um erhöhte Gebühren von Vermittlern zu vermeiden.

Deutschlandticket möglicherweise ungültig

Das Fortbestehen des Deutschlandtickets für das Jahr 2025 ist gesichert. Wie es danach weitergeht, wird wohl maßgeblich vom Ergebnis der kommenden Bundestagswahl abhängen. Doch bereits zum 1. Januar erhöht sich der Preis. So werden nun 58 Euro statt zuvor 49 Euro pro Monat fällig.

Dieser Preiserhöhung mussten Abonnenten bei einigen Verkehrsunternehmen aktiv zustimmen. Hast du diese Zustimmung nicht erteilt, wurde dein Deutschlandticket möglicherweise gekündigt. Stelle also vor der ersten Fahrt im Neuen Jahr sicher, dass dein Ticket noch gültig ist. Sollte dein Ticket storniert worden sein, kannst du es etwa im DB-Navigator, der App der Deutschen Bahn, erneut buchen – mit sofortiger Gültigkeit.

Ab 2025 keine Stoffe mehr im Restmüll

Pro Jahr wandern in der EU fünf Millionen Tonnen Kleidung in den Müll. Das sind rund 12 Kilogramm pro Person. Nur ein Prozent dieser Kleidung wird recycelt, der Rest wird verbrannt oder landet auf der Mülldeponie. Das soll sich 2025 ändern.

So ist es ab sofort verboten, Textilien im Restmüll zu entsorgen. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen von bis zu 2.500 Euro. Stattdessen können Textilien kostenfrei in jedem Altkleidercontainer entsorgt werden. Hierzu zählen nicht nur funktionsfähige Klamotten, sondern auch löchrige Socken, kaputte Bettwäsche, verfärbte T-Shirts und alles andere aus Stoff.

Bildquellen

  • Neues Müll-Gesetz ab Januar 2025: Wer diesen Fehler macht, zahlt 2.500 Euro Strafe: Hans / Pixabay
  • Neue Regeln und Strafen: Das ändert sich 2025 für dich: Thanh Tran via Unsplash

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