Neue Führerschein-Regeln – Vorsicht im EU-Ausland

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Fährst du schon mal mit dem Auto in die Niederlande? Oder nach Spanien? Dann musst du in Zukunft noch penibler auf die Straßenverkehrsordnung achten. Andernfalls droht der Entzug des Führerscheins – auch in Deutschland.
Autobahn

Neue Führerschein-Regeln im EU-Ausland

Autofahrer müssen viele Vorschriften beachten. Nicht umsonst müssen Interessierte zahlreiche Hürden bewältigen, bis sie einen Führerschein in den Händen halten. Und das auch abseits des finanziellen Aspekts. Langjährige Fahrer können diese aus dem Effeff. Das sollte man zumindest meinen. In Wahrheit überarbeiten und ergänzen die Gesetzgeber solche Regularien kontinuierlich. Erst vor Kurzem wurden blau markierte Parkplätze eingeführt. Und auch neue Verhaltensweisen an der roten Ampel sind im Gespräch. Zumindest in Deutschland. Eine weitere Neuregelung soll hingegen künftig im gesamten EU-Raum gelten. Und diese kann Autofahrer ihren Führerschein kosten.

Fahrverbot droht

Wer aktuell im EU-Ausland ein Fahrverbot ausgesprochen bekommt, kann in Deutschland und weiteren Ländern dennoch legal am Straßenverkehr teilnehmen. Selbst dann, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Grund hierfür ist recht simpel: Meist kann nur das EU-Land endgültige Urteile fällen, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Das ist auch in Deutschland der Fall. Zumindest bisher.

Jüngst haben die Verkehrsminister der Europäischen Union in Brüssel für eine Gesetzesanpassung gestimmt, die Urteile wie Fahrverbote und Führerscheinentzüge auf das gesamte EU-Gebiet ausdehnt. Heißt: Wen man künftig etwa in Spanien oder Italien betrunken am Steuer erwischt, der soll auch hierzulande den Lappen verlieren. Aktuell gilt eine ähnliche, grenzübergreifende Regelung laut dem Bußgeldkatalog lediglich für Bußgelder jenseits der Bagatellgrenze von 70 Euro (inklusive Gebühren).

Diese Verstöße führen zum Führerscheinentzug

Im Allgemeinen existieren nur wenige Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zu einem Führerscheinentzug führen können. Dazu gehören zunächst Geschwindigkeitsüberschreitungen jenseits der 30 km/h (innerorts) und jenseits der 50 km/h (außerorts). Hinzu kommen Rauschmittel am Steuer (sowohl Alkohol als auch andere Drogen), Verstöße mit schwerer Körperverletzung sowie Verstöße mit Todesfolge.

Bevor die neuen Regelungen in Kraft treten können, müssen sie noch mit dem Europaparlament verhandelt werden. Das hat den neuen Vorschriften jedoch bereits im Februar grundsätzlich zugestimmt. Demnach ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Anpassungen im Gesetz verankert und gültig sind.

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  • Experten warnen vor Gutscheinen zu Weihnachten: Hadrian / shutterstock.com
  • Neue Führerschein-Regeln im EU-Ausland: Wolf-photography / shutterstock.com

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