Neue EC-Karten-Lesegeräte: Vorsicht vor diesen Zusatzkosten

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Zeigen Lesegeräte bei Kartenzahlungen Optionen für Trinkgeld an, wählen Nutzer meist die mittlere Option. Dieses als Nudging bezeichnete Drängen zu einem zusätzlichen Zahlungsaufschlag ist jedoch nicht unbedingt gerechtfertigt.
Nudging: Zum Trinkgeld gedrängt
Nudging: Zum Trinkgeld gedrängtBildquelle: Andrey Mihaylov / Shutterstock.com

Im Restaurant gehört es zum guten Ton: Wer mit dem Essen, vor allem aber mit dem Service zufrieden ist, gibt ein Trinkgeld. Als angemessen gilt in Deutschland ein Aufschlag von fünf bis zehn Prozent auf den eigentlichen Rechnungsbetrag. Wer mit Karte zahlen wollte, bekam dabei bisher oft ein schlechtes Gewissen, denn viele Lokale hatten Schwierigkeiten, das Trinkgeld auf der Rechnung gesondert auszuweisen. Daher verzichteten sie oftmals auf den freiwilligen Aufschlag ihrer Gäste.

Neue Lesegeräte für die Kartenzahlung kommen an dieser Stelle – nicht nur – der Gastronomie entgegen. Immer häufiger werden bei Zahlungen mit einer EC-, Debit- oder Kreditkarte eigene Buttons mit unterschiedlichen Prozentwerten für das Trinkgeld angezeigt. Mit einem Fingertipp wird die eigentliche Summe während des Zahlungsprozesses um diesen Betrag erhöht.

Nudging: Bei Kartenzahlung zu Trinkgeld gedrängt?

Doch die Trinkgeld-Felder auf den Lesegeräten werden den Zahlenden längst nicht mehr nur in Restaurants präsentiert. Auch in Selbstbedienungsrestaurants, beim Bäcker oder beim Friseur erscheinen auf den Zahlungsterminals zusätzliche Felder mit Trinkgeld-Optionen zwischen meist fünf und 15 Prozent.

Das sorgt für sozialen Druck auf die Zahlenden – ein Effekt, der als Nudging bezeichnet wird. Um in den Augen des Gegenübers nicht als geizig zu gelten, wählen die meisten Kunden die mittlere Trinkgeld-Option. Erfahrungen aus den USA zeigen zudem, dass eine Erhöhung der Auswahlmöglichkeiten auch zu höheren Trinkgeldbeträgen führt, wie die Tagesschau berichtet.

Allerdings sind diese Aufschläge – anders als im Land der unbegrenzten Möglichkeiten, in dem Servicekräfte schlecht bezahlt und in der Regel stark von diesen freiwilligen Zahlungen abhängen – in Deutschland nicht unbedingt gerechtfertigt. Der Mindestlohn soll hierzulande sicherstellen, dass Angestellte ein auskömmliches Leben führen können.

Zahlungsdienstleister profitieren vom Trinkgeld

Damit bewirken die Anbieter der Kartenterminals nicht nur eine verdeckte Erhöhung der Preise bei bestimmten Dienstleistungen. Sie liefern Arbeitgebern auch Argumente, um Lohnerhöhungen über den Mindestlohn hinaus niedrig zu halten – schließlich zahlen die meisten Kunden freiwillig mehr.

Zudem profitieren auch die Zahlungsdienstleister von den mit der Kartenzahlung abgebuchten Trinkgeldern. Händler und Dienstleister müssen bei EC-Kartenzahlungen eine Gebühr von 0,25 Prozent des Betrags entrichten. Bei Debitkarten steigt diese auf 0,89 Prozent, bei Kreditkarten auf 1,19 Prozent.

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