Neue Bestimmungen für Strompreise: Das gilt ab 2025

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Die Bundesnetzagentur veröffentlichte Ende August eine neue Regelung, die zu einer Entlastung der Strompreise in zahlreichen Regionen führt. Sie soll bereits ab dem 1. Januar 2025 greifen und den Strompreis deutschlandweit reformieren. Im Fokus steht dabei die Umverteilung einer Abgabe.
Neue Bestimmungen für Strompreise - Das gilt ab 2025
Neue Bestimmungen für Strompreise - Das gilt ab 2025Bildquelle: Foto von Nikola Johnny Mirkovic auf Unsplash

In Regionen, in denen besonders viel erneuerbare Energien gebaut werden, zahlen Menschen höhere Netzentgelte. Das liegt darin begründet, dass die Investitionskosten durch die Betreiber auf die ansässigen Menschen umgelegt werden – als Anteil in den Netzentgelten, der auf den Strompreis umgelegt wird. Der Strom, den diese Anlagen liefern, wird jedoch häufig über mehrere Bundesländer weitergereicht, um Regionen zu unterstützen, in denen dieser Ausbau nicht möglich ist. Die Folge des bisherigen Systems: Viele profitierende Menschen beteiligen sich bisher nicht an den Kosten. Sie sind dadurch ungleichmäßig auf einzelne Gebiete in Deutschland verteilt. Genau hier soll die neue Regelung der Bundesnetzagentur ansetzen.

Bundesnetzagentur will faire Netzentgelte einführen

Vor allem für Ostdeutschland stellt die geplante Reform eine große Entlastung dar. In vielen Teilen von Nord– und Nordostdeutschland fallen die Netzentgelte bisher wesentlich höher aus als in anderen Regionen. Gerade die Windkraftanlagen an der Küste sowie große Solarparks auf Freiflächen spiegeln sich in den Netzentgelten wider. Auch der dafür notwendige Umbau der Netze verursacht Kosten, die über die Netzentgelte an die Verbraucher gelangen. Ab dem 1. Januar 2025 werden diese Mehrkosten auf alle Stromverbraucher in Deutschland zu gleichen Teilen umgelegt. Dadurch ergibt sich eine deutliche Entlastung im Strompreis der betroffenen Regionen, während die Preiserhöhungen in anderen moderat bleiben soll. Durch die Umverteilung kann man jedoch nicht verhindern, dass sich die Kosten für Menschen in manchen Bundesländern erhöhen werden.

Zurzeit identifiziert die Bundesnetzagentur nun Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten. An sie soll zukünftig ein finanzieller Ausgleich für die Mehrbelastung fließen. Eben jene Zahlungen werden gleichmäßig auf sämtliche Strompreiskunden in Deutschland verteilt. Die Netzentgelte hierzulande sind dabei keineswegs zu vernachlässigen. Allein ihr Anteil an den Stromkosten liegt bei rund 20 Prozent des gesamten Preises. Als gesichert gilt bereits, dass die Netzentgelte in Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt sinken werden. Ebenso könnte eine Senkung in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Niedersachsen möglich sein. Konkrete Zahlen darüber, wer von der Reform profitiert und wer nicht, liegen heute noch nicht vor. Die Bundesnetzagentur rechnet damit, dass ab Mitte Oktober genauere Informationen vorliegen werden.

Große Unterschiede in Strompreise – auch in Bundesländern

Gerade regional können die Unterschiede deutlich sein. Laut Angaben der Bundesnetzagentur schwanken sie zwischen 15 und 5 Cent pro kWh. Dabei können diese Preisschwankungen auch innerhalb der Bundesländer auftreten. Insbesondere bei Gebieten, in denen einzelne Unternehmen eine Vielzahl an Anlagen zur Gewinnung Erneuerbarer bauen, sind die Belastungen hoch. Die dort ansässigen Bürger und Unternehmen tragen diese Kosten bisher allein, selbst wenn der Strom auch in gänzlich andere Regionen in Deutschland fließt. Insgesamt dürfte die neue Reform die Investitionskosten wesentlich gleichmäßiger verteilen. Dennoch dürften Stromkunden speziell in Bundesländer, in denen die Netzentgelte bisher niedrig waren, nicht glücklich über die voraussichtliche Erhöhung ihrer Strompreise sein.

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